66In
Gemäßheit des Gemeindeausschußbeschlusses vom 14. d. Mts.
wirdhiermit
bezüglich des Brodv erkaufes Folgendes verordnet:
d.Das Pfundbrod (1 Kilogram m und ½ Kilogramm ) ist bei dem Ver¬
kaufe in den Läden von Seite der Bä cker und Brodverschleißer den
Käufern jedesmal vorzuwägen, und zwar ohne Untersch ied, ob die
Käufer dieses Abwägen ver langen oder nicht. Die Nichtbeachtung
dieser Vorschrift wird von Fall zu Fall mit fl. 5.— bis zu fl. 10.—
bestraft.
b.Die
fahrenden Brodverkäufer (Brodwägen und H ausierer) sind einst¬
w eilen von der Befolgung die ser Vorschrift frei; sie haben jedoch zu
gewärtigen, daß öfters Untersuchungen der Brodwägen vorgenomm en
werden und daß ihnen, im Falle sie mit zu lei chtem Brode ertappt
werden, das Fahren und Hausieren mit Brod vollkommen eingestellt
wird.
Die gegenw ärtige Verordnu ng tritt mit dem heutigen Tage in
Wirksamkeit.
Dor nbirn, den 17. Februar 1878. Die Gemeindevorstehung.
Edikt.
Ueber exekutives Ansuchen des Michael Bohle in der E isengasse dahier
durch Dr. Fulterer, wider J ohann Rick in Haselstauden, pto. fl. 13.51 ,
w erden am 19. Februar d. Is. bei der Wohnung des Schuldners ver¬
schiedene Fahrnißgegenstände gegen sofortige Baarzahlu ng mit dem Beisatz
öffentlich versteigert werden , daß nach Umf luß der erst en Feilbietungsstunde
auch Anbote unter dem Schätzungswerth e angenommen werd en.
K. k. Bezirksgericht
Dornbirn, den 5. Februar 1878. Leeb.
Edikt.
Ueber exekutives Ansuchen der Kreszenz Ruchte in Bregenz, durch
Dr. Kaise r das elbst, wider Franziska Wittwe Schobel und deren
T ochter Berta von Fuß ach, derzeit am Rohrbach da hier, pto. fl. 108.86
s. Anh., werden am 18. eventuell 25. d. Mts. je um 9 Uhr Vormittags
bei der Wohnung der Schuldneri n verschiedene Fahrni ßgegenst ände gegen
ofo rtige Baarzahlung mit dem Beisatze versteig ert werden, daß bei einer
allfälligen 2. Feil bietung auch Anbote unter dem Schätzungswerthe ange¬
nommen werden. K.
k. Bezirksgericht
Dornbirn am 4. Febr uar 1878. Leeb.