Dornbirner
Be rchertr.
Neun ter Jahrgan g.
Orgau für alle geme indeamtliche n Kundmachungen.
Das „Dornbir ne r G emeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morge n und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. I nserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhn lich en Druckzeile berechn et. Die Inserate
müsse n spätestens bis Freitag Mit tag franko im Ge meindeamte abgegeben we rden.
Nr. 8. Sonn tag,
24.
F ebruar. 1878.
Rundm a chungen.
Unter Hinweisung auf die in Nr. 8 und 9 des vorjährigen G emeinde¬
blattes erschienene Ku nd machung werden die Gewerbetreibenden hier mit
aufgefordert, ihre Rechnungen für die Monate Dezemb er, Jänner und
Februar mit Ende di eses Monates abzuschl ießen und bis 9. März (in
Ha lbbogenfo rma t) an das Gemeindeamt (beim Gemeindekassier) abzugeben.
Die Versäumung des bestimmten Termines kann eine län gere Verzögerung
der Befriedigung zur Folge h aben.
Bezüglich des Rechnungsstempels und dessen Verwendung wird auf
die zur Kundmachung vom 18. November 1876 (Gemeindeblatt Nr. 48)
gegebene Anmerkun g verwiesen.
Dornbirn, am 15. Fe bruar 1878. Die Gemein devo rstehun g.
Anmerku ng. Wer nicht im Besi tze von Rechnungsformularien ist,
welc he die gewöhnliche Größe haben, kann solche, gestempelt oder unge¬
stempelt, gegen Vergütung der Ansch a ff ungskosten bei der Gemeind eka sse
erheben.
Die f ertigen Rechnungen sind an die Gemeindekasse abzug eben.