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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1878 (1878)

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die erf order liche Zeit ein oder mehrere Indiv iduen als Aufseher zu bestellen, 
welche , wo dies nothwend ig sein soll te, aus der G emei ndekasse zu entlohnen sind. 
In allen Fäll en, wo das Sammeln der Raupeng espin nst e längstens 
bis Ende März eines jeden Jah res oder das zu irgend einer Jahreszeit 
ang eo rdnete allgemeine Abraupen oder die Vertilgung der Maikäfe r und 
Engerlinge, oder anderer den Kulturpflanzen schäd licher Insek ten bis zur 
festgesetzte n Zeit unte r lassen wurde, ist die Veranstal tu ng zu treffen, daß 
dies auf Kosten der Säumigen vorgenommen werde. 
§ 5. 
Außerdem ist von dem Gemeindevorsteher und zwei Gemeinderäthen 
gegen die Säumigen eine in den Armenfond der O rtsgemeinde einzuzahlende 
Geldstrafe von fl. 1.— bis fl. 10.— öst. W. und im Wiederholungsfalle 
bis fl. 20.— öst. W. oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit eine Arre st¬ 
strafe von 12 Stunden bis zu 4 Tagen zu verh ängen. 
Wir bring en diese ge setzliche n Bestimmungen auf Grund des § 10 
dies es Gesetzes 
zur allgem eine n Kenntniß. 
Dornbirn, den 24. Februar 1878. Die Gemeindevorstehung. 
Für das Jahr 1877 wurde der Umlagsbeitrag der Tiroler B rand¬ 
ve rsich erung für 
Gebäude auf 19 kr. und für Fahrniss e auf 25 kr. von 
fl. 100. Ver sicheru ng skapit al festge stel lt. 
Die Einzahlung desselben hätte bis Ende März d ieses Jahres zu er¬ 
folgen. K. 
k. Steueramt. 
Dornbirn, am 18. Februar 1878. 
Edikt . 
Ueber exe kutives Ansuchen des Frz. Josef Fußenegger, Schuhmacher 
im Hatlerdorf, durch Dr. Fulterer dahier , wider Johann Salzmann, 
Dachmacher im Hatlerdorf, pto. fl. 31.2 2, werden am 2. eventuell 16. März 
1878 Nachmit tags 3 Uhr im Gasthause zur Krone im Hatlerdorf die 
nachbeschrie b e nen Realitäten öffentlich versteigert werden: 
1.Ei ne 
2m. Wiese in Oberwiesen zu Hatlerdorf von circa 
12½ Vtl. Land, 26 Schritt, Besitz Nr. 4833, St.-K. 
fl. 240.—, Ausrufspreis fl. 
770. 
2. Einen 54 Geme i ndetheil Boden in Döller smahd , Besi tz¬ 
Nr. 6664, St.-K. fl. 20.—, Ausrufsprei s 560. 
* 
Die Bedingnisse wer den unmittelbar vor der Vers teigerung bekannt 
gegeben werden und können bis dahin hi ergeri chts, Kanzlei Nr. 2, ei nge¬ 
sehen werden.
	        
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