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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1879 (1879)

Dornbirner 
ercherrer. 
Zehn ter Jahrgang. 
ee 
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen. 
Das „Dornbi rne r Ge meindeblatt" erscheint jeden Sonn tag Morgen und kostet 
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postv ers endung ganzjährig fl. 2.10. Inser ate 
werden mit 5 kr. für den Raum einer g ewöhnl ichen Druckzeile berechnet. Die Insera te 
müssen spätestens bis Freita g Mit tag franko im Gemeindeamte abgeg eben werden. 
Nr. 1. 1879 
Sonntag, 5. Jünner . 
K undmachungen. 
Alle Hauseigenthüm er und U n ter standsgeber werden daran erinnert, 
daß sie für Gesellen, Dienstboten und sonstige Frem de die R eisedokum ente 
oder Heimatsche ine j edesmal binn en drei Tagen im Gemeindeamte abzugeben 
oder wenigstens die entsprechende Anmeldung daselbst zu machen haben. 
Das selbe gilt nicht blos für neu angekommene Fremde, sondern auch für 
jeden U nterstan dsw echsel. 
Die Verabsäumung d ieser Vorschrift kann eine Strafe von fl. 2. 
bis zu fl. 5.— nach sich ziehen. 
Unter den Fremden werden alle jene v erstanden, welche hierher nicht 
zuständig sind. 
Dornbirn, den 5. Jänner 1879. Die Gemeindevorstehung. 
Die dießjä hrige aerarische Grund- und Häusersteu er, sowie die Ge¬ 
werbeste uer wird am nächsten Sonntag, den 12. d. Mts., Nachmittags 
von 3 bis 5 Uhr im G emeindeamte vom Einzi eher Diem in Empfang ge¬ 
nommen oder nachher auf Kosten der P artheien ein geh oben. 
Die Steuerbüchel und Erwerbsteuerscheine sind wegen Eintragung der 
Zahlung mit zubring en. 
Dornbirn, am 5. Jän ner 1879. Die Gemeindevorstehung.
	        
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