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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1879 (1879)

142Wo 
diese Anordnung bis zum Ablaufe des best immten Termines 
nicht befolgt ist, tritt Buße und zwangsweise Ausführung der Maßregel ein. 
Dornbirn, am 23. Fe bruar 1879. Die 
Gemeindevorstehung. 
Kundmachung. 
Die Holzhauerarbeiten für die im laufenden Jahre zur Ernte be¬ 
stimmten Hölzer in den Staatsforsten M ü sel-Rudach, Langeneck und 
Hohenems w erden am 27. März 1879 um 9 Uhr Vormittags im Gast¬ 
hause zum g oldenen Hirs chen in Dornbirn im Absteigerungswege Demjenigen 
überlassen werden, welcher hiefür den geringsten Lohn f ordert. 
Der Lohn für einen R aummeter Brennholz, sowie für einen Fest¬ 
meter Nutzholz, 
ohne Unterschied der S orte, wird gleich hoch bemessen, da¬ 
gegen der 
Lohn für einen Raumme ter Fi chten rinde mit 70 % von jenem 
des Brennholzes f estg esetzt. 
In jenen S chlägen, wo die Ausbeute von Nutzholz größ er ist, als 
jene an Brennholz, wird der Lohn für einen Festmeter Nutzholz, in solche n 
jedo ch, wo das umgekehrte Verhältn iß obwaltet, der Lohn für einen Raum¬ 
meter Brennholz der Abs teiger ung als Ausrufspreis zu Grunde gelegt. 
Wer an der Absteige rung t he ilnehmen will, hat als Bürgschaf t für 
die Zuhaltung seines Anbotes die im Folgenden ange gebenen Angelderzu 
erle gen. 
Zur Gewinnung kommen: 
a. Im Staatsforste Müsel-Rud ach . 
1. In der Abtheilung 1 Ahor nwald. 
Mittelst Kahlhieb: 885 F.-M. Nutz holz. 
320 R.-M. Brennholz. 
130 R.-M. Fichtenrinde. 
Der Lohn per F.-M. Nutzholz wird ausgerufen mit48 
kr. Höhe 
des zu erlegenden Angeldes: fl. 62.— 
2. In den Abt heilu ngen 2 Giger und 4 Rudach 
(Schutzebene). 
Abtrieb der alten Samenbäume: 130 F.-M. Nutzholz. 
340 R.-M. Brennholz. 
48 R.-M. Fichtenrinde. 
Der Lohn per R.-M. Brennholz wird ausgerufen mit 56 kr. Höhe 
des zu erlegenden Angeldes: fl. 28.—
	        
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