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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1879 (1879)

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Gasthause zur Krone im Hatler dorf nachbeschriebene den Schuldnern gehörige 
Realität öffentlich v er steigert werd en: 
Das Wohnhaus Nr. 13 sammt dabeiliegendem Bode n, Besitz¬ 
Nr. 3542, Mappe-Nr. 6345—6349 mit 365 (Kftr., 
im Ausrufspreise 
zufl. 1 100.— 
Die Bedingungen werden vor der Feilbietung bek annt geg eben und 
können bis dahin hiergerichts, Kanzlei Nr. 2, eingesehen werden. 
Die Pfandg l äubiger werden auf die Bestimmungen des h. Gub.-Circ. 
vom 20. April 1840 aufmerksam gemacht, won ach sie ihre Forderungen 
bis zum I. Feilbi e t ungstermine bei Vermeidung der gesetzlichen Folgen 
anzumelden h aben. K. 
k. Bezirksgericht 
Dornbirn, den 21. Dez ember 
1878. Leeb. 
Miltheilu ngen. 
Gemein d eamt. An Sonn- und Feiertagen Vormittags werden 
nur ganz unverschiebbare Geschäft e erlediget; um 11 Uhr wird die K anzlei 
geschlossen. 
Gemeindehasse. Diese lbe ist tägli ch von Vormittags 8 bis 12 Uhr offen. 
Sparkasse. Dieselbe ist an We rklagen von 9 bis 12 Uhr, an Sonn¬ 
und Feiertagen 
von 10 bis 11 Uhr Vormittags offe n. 
Gschwendtrechte. Für nächsten Somm er sind noch mehrere zu haben und 
dießfällige Anme ldunge n im Gemeindeamte zu machen. 
Die Gemeindekonti von den letzten drei Monate n sind revidirt und 
zur Auszahlung bei der Gemeindekasse angewiesen. 
Fallenbergerstraße. Der Rech nungsab sch luß kann von den Bet heiligt en 
im Laufe dieser Woche im Geme ind eamte (bei dem Gemeindekassier) einge¬ 
sehen wer den. 
Für die L oo sungspflichtige n. Die am 19. d. Mts. versammelt ge¬ 
w esenen Familienväte r dieser Gemeind e und Vorste her der auswärtig en Ge¬ 
meinden die ses Bezirkes haben beschlossen, für die I. Altersklasse wi eder einen 
Aufmunt erun gs-Verein zu gründen. Zu diese m Vereine haben alle 
Pflichtigen des Ste llung sbez irkes Dornbirn Zutritt, und es werden Einlagen 
in zwölf Klass en zu fl. 10.—, fl. 15.—, fl. 20.—, fl. 25.— 
fl. 30. 
und so weiter je fl. 10.— höher bis zu fl. 100.— angenommen. Die 
Geld er blei ben für diese und die nächste Stellung s tehen und an die zum 
s tehenden Heere assentirten Vereinsmitglieder werden höchs tens fl. 450.— 
vergütet. Die zur Ers atzreserve und zu den L andesschützen Abgestellten 
bleiben bei der Geldverthei lun g gänzlich unberücksichtigt. Die E inlagen
	        
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