Dornbirner
Beercer.
Zehnter Jahrgang.
80
Organ für alle Kundamtlic he n ge meinde mach ungen.
Das „Dornbi rner Gemeindeblatt" erschei nt jeden Sonntag M orgen und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postvers endung ganzjährig fl. 2.10. Inserat e
werde n mit 5 kr. für den Raum einer gewöh nlich en Druckze ile berechnet. Die Inserate
m üssen spätestens bis Freitag Mittag f ranko im Ge meindeamte abgegeben werden.
Nr. 14. Sonntag,
6. A pril. 1879.
Rundmachungen.
Unter Bezugnahme auf die im Gem eindeblatte Nr. 12 gebrachte Mit¬
theilung wird hiermit den Losungs- und Ste llu ngspf lichti gen der 1. Alters¬
kl asse (1859 Gebo rne) beziehungsweise deren Elte rn oder Vormü nder be¬
kannt gegeben, daß die Einlagen in die Aufmunterungskasse heute Son ntag
Nachmittags von 3 bis 4 Uhr im Gemeindeamte angenommen werden.
Dornbirn, am 6. April 1879. Die
Gemeindevorstehung.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 30. November 1876
Folgendes beschloss e n:
Wenn in der Folge ein Anrainer an einer G emeindestraße irg end
eine Abänderu ng der Gräben oder Ueberbrückung derselben, Einsetzu ng oder
Versetzung eines Straßenzaunes vorzunehmen Wil lens ist, so hat dersel be
bei der Gemeindevorstehung darum anzusuchen und im Falle der Bewilligung
diese Absicht nach Anordnun g der Gemeindevorstehung auszuführen. Neu
zu setzende lebendige Zäune haben von der Str aßenma rke einen Abstand
von minde stens einen Fuß W. M. (32 Ctm.) zu e rhalten.