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Die fo rmat) an das Gemei ndeamt (bei dem Gemeindekassier) abzugeben. der
Versäumung des besti mmten Ter mines kann eine längere Verzögerung
Befried igung zur Folge haben.
Be züglich des Rechnungsstemp e ls und dessen Verwendung wird auf
die zur Kundmachu ng vom 18. Nov ember 1876 (Gemeindeblatt Nr. 48)
gegebene Anmerkung verwiesen.
Dornbirn, am 10. Mai 1879. Die
Gemeindevorstehung.
Alprechtsbesitzer, welche ihre Re chte für diesen Sommer an au swärts
Dornbirn Seßhafte verlassen, werden h iermit aufg efordert, ihren Pächtern
aufzutragen, daß sie aus ihrer Gemei nde fr ische Gesundheitsscheine mitzu¬
bring en haben , welche sowohl von der bezüglichen Gemeindevorstehung, als
dem Thierarzte unterfertigt sein müssen.
Der Alpmeister und der Senn er sind verantwortlich dafür, daß nur
sol ches von auswärts kom mendes Vieh zugelassen wird, für welches die
vorges ch rie benen Gesundheitsscheine vorgewiesen werd en kö nnen.
Die Gesundheitsscheine, sowie die in der früher en Kund¬
machung vorgeschr ieb e nen Gesundheitsmarken hat jeder Alpmeister zu
s ammeln und am Tage nach der Auffahrt in's Gemei ndeamt zu bringen.
Unterlassungen w erden entsprechend geahndet.
Dornbirn, am 18. Mai 1879. Die
Gemeindevorstehung.
Alle Hau seigen thümer und Unterstandsgeber werden daran erin nert,
daß sie für Gesellen, D ien stboten und sonstige Fremde die Reis edokumen te
oder Heimatschei ne jed esmal binne n drei Tagen im G emei ndeamte abzug eben
oder wenigstens die entsprechende Anmeldung d aselbst zu machen ha ben.
Dasselbe gilt nicht blos für neu angekommene Fremde, sondern auch für
jeden Unter standswec hs el.
Die Verabsäumung dieser Vorschrift kann eine Strafe von fl. 2.¬
bis zu fl. 5.— nach sich ziehen.
Unter den Fr emden werden alle jene vers tanden, welche hier her nicht
zuständig sind.
Dornbirn, am 7. Juni 1879. Die
Gemeind evorstehung.
Ed ikt.
Ueber exekutives Anla ngen des Dr. Margreitter in Vertretung der
Zoller'schen Sti pendi en-Sti ftung, wider Susanna Albrich, geehl. M ichael