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denen bis längstens 24 Stunden vor dem Wahltage eine
Legitim a tionska rte nicht zuges tellt word en sein sollte, werden hiemit a ufge¬
fordert, dieselbe im Gemeindeamt e persönlich zu erheben. (§ 27 R .-W.-G.)
Die den Wählern erfolgt en Legitimationskarten berec htige n sie zum
Eintritte in das Wa hllokal und gelten als Aufforderung, sich ohne jede
weitere Vorladung an dem d arauf bezeichne ten Tage und zu der festge¬
setzt en Stund e zur Vornahme der Wahl ei nzufinden. (§ 38).
Jeder Wähler hat bei Abgabe eines Stim mzettels seine Le giti¬
mations karte vorzuzeigen. (§ 42).
Bei sonstiger Ungiltigkeit der Wahlstimme dü rfen nur die behördlich
erfolgte n Stimmzettel in Anwendung kommen. (§ 41).
Anstatt verl oren gegangener oder unbrauchbar gewordener St imm¬
zettel sind auf Verlangen der Wahlberechtigten von der zur ersten Aus¬
fertigu ng berufenen Behörde oder am Tage der Wahl von dem Wahl¬
kommissär an dere Stimmzettel auszufolgen. (§ 31).
Die Wähler werden in der Rei henfolge, wie ihre Namen in der
alphabetisch angefertigten Wähl erli ste einge t ragen sind, zur Abgab e der
Stimmze ttel aufg eruf en. Wahlb e rechti gte, welc he nach ges chehene m Aufrufe
ihres Namens in die Wahlversammlung kommen, haben erst, wenn die
ganze Wählerliste durchgelesen ist, ihren Wahlzettel abzugeben und sich de߬
halb bei der Wahlkommission zu melden.
Der Vorsit zende der Wahlkommission übernimmt von jedem Wähler
den von dem letzteren zusammengefalteten Stimmzettel und legt
jeden einzeln in die Wahlurne. (§ 42).
Dornbirn, den 28. Juni 1879. Die
Gemeindevorstehung.
Auf freiwilliges Ansuchen des Johan n Bösch, Hausierer von
Lustena u, und seiner zwei Kinder Eduard und Regi na Bösch , d. Z.
wohnhaft in Eget hen dahier, werden die den l etzteren gemeinsch aftlich zu¬
gehörenden Fahrn isse, als: 1 Kleiderkasten, Bettstatten, Tische und andere
Möbel, fer ner Küchen ges chirr und andere Hauseinrichtung gegen baare Be¬
zahlung öffentlich versteigert.
Diese Versteigerung wird morgen, Montag den 30. d. Mts. Nach¬
mittags im Hause des J ohann Zoppel, Schuster, am Achwuhr in Egethen
abgehalten und beginnt mit dem Schla ge 2½ Uhr.
Dornbir n, am 29. Juni 1879. Die Gemei ndevor stehun g.