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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1879 (1879)

Dornbirner 
Be meiner ae:. 
Zehnt er Jahrg ang. 
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Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen. 
Das „Dornkb irner Geneindelalt erschei n schen Sonniag Morgen und loste 
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. I nserate 
werd en mit 5 kr. für den Raum einer ge wöhnlichen D ruckzeile berechnet. Die Inserate 
müss en spätestens bis Freitag Mittag frank o im G em eindeamte abgegeben werden 
1879. 
Sonntag, 17. August. Nr. 33. 
Rundmachungen. 
Das Fah ren mit Fuhrwä gen und beladenen Handwägen über den 
Friedhof bei der Pfarrkirche ist untersagt. 
alten Wer 
sich gegen diese Anordnung vergeht , muß zur Vera ntwortung 
gez ogen werden. 
Dornbirn, am 14. Augus t 1879. Die 
Gem eindev orstehung. 
Nach § 21 des V. Sch. G. kann am Schlusse des Schuljahres 
Schülern, welche das 14. Leben sjahr zwar noch nicht zurückgelegt haben , 
aber im nächsten halben Jahre vollenden, und welche die Gegenstände der 
Volksschule v ol lständig inne haben, aus erhebl ichen Gründen von der Be¬ 
zirksschula uf sicht die Entlassung bewilliget werden. 
Wer auf diese gesetzliche Woh lthat Ansp ruch zu machen Willens ist 
hat das Gesuch um Entlassung seines Kindes aus der Schulpflicht bis 
10. S eptember an den hiesig en Ortsschulrath, d. h. im G eme indeamte einzureichen.
	        
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