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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1879 (1879)

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im § 2 des hohen Gub.-Zirk. vom 6. April 1840 enthal ten en Rechtsnach¬ 
theile a nz umelden. K. 
k. Bezirksgericht. 
Der Amtsleiter: Amann. 
Dornbirn, am 29. Juli 1879. 
Mittheilu ngen. 
Gemeindekasse. Di eselbe ist täglich von Vo rmittags 8 bis 12 Uhr offen . 
Gemeindeamt. An Sonn- und F eiertagen Vormi ttags werden 
nur ganz unverschiebbare Geschäft e erlediget; um 11 Uhr wird die Kanzlei 
gesch lossen . 
Sparkasse. Dieselbe ist an Werklagen von 9 bis 12 Uhr, an Sonn¬ 
und Feiertagen von 10 bis 11 Uhr Vormittags of fen. 
Im M onate August d. Is. wurden von 73 Parteie n fl. 30923.82 
eingelegt und von 22 Par teien fl. 1979.85 zurückbezahlt. Von 58 Par teien 
wurden fl. 11 835.77 behoben und an 28 Parteien Darlehen ge geben im 
Betrage von fl. 10666.30. 
Für neuangeschaffte Bücher sind fl. 19.50 ausgelegt worden. 
Gewerbeversammlungen. Für die laufende Woche werden folgende 
Versam mlu ngen stattfinden: 
G ruppe der Lederarbei ter (Schuster, Sattler, G erber und B anda¬ 
gisten) auf Donnerstag den 11. d. Mts. um 8 Uhr Abends zum 
Mohren. 
G ruppe der Stoffarbeiter (Schnei der , Kürschner, Dachmacher und 
Posamentier) auf Freitag den 12. d. Mts. um 8 Uhr Abends zum 
Hirschen. 
Die genannten G ruppen werden hi ermit eingelad en, sich möglichst 
v ollzählig zu diesen Versammlungen einzufinden. 
Zu diesen Versammlungen haben selbstverständlich nur die Meis ter 
Zutritt. 
Nächste Woche komme n die übrigen Grupp en an die Reihe. 
Di ejenigen, welche gesonnen sind, an den V ersa mmlungen theilzu¬ 
nehmen, werden darau f aufmerksam gemacht, daß die Besprechungen ohne 
Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden jedesmal gleich nach 8 Uhr beginnen, 
um nicht bis tief in die Nacht hinei n verhandeln zu müss en. 
Zur Gemeindeauss chußwah l. Die Herren Wäh ler w erden geziemend 
ersucht, bei den Absti mmunge n während des Verlesens der Wählerlist e auf 
den Umstand Rücksicht zu nehmen, daß der Wahls aal kein öffentliches 
Anter h altungsloka l ist, und daß die Wa hlkommission zur Förde¬ 
rung ihres Geschäftes der Ruhe und Stille dedarf.
	        
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