Dornbirner
Behrnhrer.
Zehnte r Jahrgang.
Organ für alle gem eind e amtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und kos tet
ganzjäh rig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit P ostvers endung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewö hnli chen Druckzeile berechn et. Die Inserate
müs sen spätestens bis Freitag Mittag franko im Gemeindeamte abgegeben werden .
Nr.
47. S onntag, 23.
November. 1879.
K und machungen.
Der Vor anschla g der Ge meinde- und Arm enver walt ung für
das Jahr 1880 liegt nach Vorschrift des § 65 G.-O. von morge n an
14 Tage lang im G emeindeamte zu Jedermanns Eins icht offen auf. Jedes
Gemeindeglied ist berecht igt, zu demselb en bei der Gemeindevorstehung
mündlic h oder schr iftlic h allfällige Erinnerungen anzubringen, welche ges etz¬
lich bei der endgiltige n Berathung durch den Ausschuß in Erwägung zu
ziehen sind.
Dornbirn, am 23. November 1879. Die
Gemeindevorstehung.
Unter Hinweisung auf die in Nr. 8 und 9 des G emeindeb la ttes vom
Jahre 1877 erschienene Ku ndmachu ng we rden die Gewerbetreibenden hier mit
au fge fordert, ihre Rechnungen für die Mo nate September, Okto ber und
November mit Ende Nov ember abzuschließen und bis 6. Dezember (in
Halbbogenformat) an das Gemeindeamt (bei dem Gemeindekassier) abzu¬
geben. Die Versäumung des bestimmten Termines kann eine längere
Ver zögerung der Befriedigung zur Folge haben.
Bezüglich des Rechnungsstempels und dessen Verwendung wird auf