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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1879 (1879)

Dornbirner 
Behrnhrer. 
Zehnte r Jahrgang. 
Organ für alle gem eind e amtlichen Kundmachungen. 
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und kos tet 
ganzjäh rig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit P ostvers endung ganzjährig fl. 2.10. Inserate 
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewö hnli chen Druckzeile berechn et. Die Inserate 
müs sen spätestens bis Freitag Mittag franko im Gemeindeamte abgegeben werden . 
Nr. 
47. S onntag, 23. 
November. 1879. 
K und machungen. 
Der Vor anschla g der Ge meinde- und Arm enver walt ung für 
das Jahr 1880 liegt nach Vorschrift des § 65 G.-O. von morge n an 
14 Tage lang im G emeindeamte zu Jedermanns Eins icht offen auf. Jedes 
Gemeindeglied ist berecht igt, zu demselb en bei der Gemeindevorstehung 
mündlic h oder schr iftlic h allfällige Erinnerungen anzubringen, welche ges etz¬ 
lich bei der endgiltige n Berathung durch den Ausschuß in Erwägung zu 
ziehen sind. 
Dornbirn, am 23. November 1879. Die 
Gemeindevorstehung. 
Unter Hinweisung auf die in Nr. 8 und 9 des G emeindeb la ttes vom 
Jahre 1877 erschienene Ku ndmachu ng we rden die Gewerbetreibenden hier mit 
au fge fordert, ihre Rechnungen für die Mo nate September, Okto ber und 
November mit Ende Nov ember abzuschließen und bis 6. Dezember (in 
Halbbogenformat) an das Gemeindeamt (bei dem Gemeindekassier) abzu¬ 
geben. Die Versäumung des bestimmten Termines kann eine längere 
Ver zögerung der Befriedigung zur Folge haben. 
Bezüglich des Rechnungsstempels und dessen Verwendung wird auf
	        
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