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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1879 (1879)

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Der Rechnungsabschluß der h iesigen Sparkasse vom Verwaltungs¬ 
jahre 1878 liegt in Gemäßheit des § 43 der Sparka sse s tatuten von heute 
an durch 14 Tage zu Jedermanns Einsicht im Gemeindeamte öffentlich auf. 
Dornbirn , am 23. Februar 1879. Die 
Sparkasse-Direktion. 
Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Fe ldkirch vom 
8. d. Mts., Z. 1591, wird die dießjähr i ge 
Forst tagsa tzung 
am Samstag den 8. März um 1 Uhr Nachm ittags im Gasthause zum 
Hirschen d ahier abgehalt en und es haben hierbei der Vertreter der G emeinde 
und die Waldaufseher zu erschein en . 
Dornbirn, am 23. Februar 1879. Die 
Gemeindevorstehung. 
An sämmtliche Ortsschulräthe. 
Unter Bezug nahme auf die Sommerschulunterrichts-Bestimmungen wird 
der Ortsschulrath aufgefordert, die Namen derjenigen Kinder, w elche vom 
Besuche der Somm ersch ule dispensirt werden wolle n, bis längstens 10. März 
unter genaue r Angabe der Geburtsdaten anher bekannt zu geben und zu¬ 
gle ich für jedes dieser Kinder die Schuln achric ht vom laufenden S chuljahre 
beizulegen, da künftighin bei Befreiungen vom Sommerschulbesuche neben 
dem Alter auch auf das sittliche Betragen, den Schulbesuch und F ortgang 
ein Hauptgewicht gelegt wer den wird. Ohne die geforderte Beil age find et 
keine beantragte Befrei ung ihre Bestätigung, die Fälle ausgenommen, daß 
die Familien, ohne ein Mit glied zu Hause zurückzulassen, in die Alpen 
oder Maisäße ziehen, und diese mehr als 34 St unden von der nächsten 
Schule entfernt liegen, welc he Fälle in der b etre ffenden Ein gabe zu be¬ 
zeichne n sind. Um eine verspätete Eingabe zu verhüten, hat der Ortsschul¬ 
rath sofo rt in geeigneter Weise diese n Erlaß allgemein zu publizi ren. 
Feldki rch, den 10. F ebruar 1879. 
K. k. Bezirksschulrath. 
Der Vorsit z ende: N euner. 
Alle Eltern und Vormünder, welche mit Rücksicht auf obwaltende 
häusliche und andere Verhältnisse für schulpflichtige Kinder die Be freiung 
vom Schulb e suche während der Sommermonate ansprechen zu kön nen glauben,
	        
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