Dornbirner
Beieinhesente.
Elfter Jahrgang.
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Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnli chen Druckzeile berechnet. Die I nserate
müss en spätestens bis Freitag Mit tag frank o im Gemeindea mt e a bgegeben w erden
Nr. 13. Sonntag,
28. März. 1880.
Rundmachungen.
Der auf 30. d. Mts. fallende Viehmarkt in D ornbirn kann abgehalten
werden; auch wird das Verbot, Rindvieh aus dem politischen Bezirke
Bregenz in jenen von Feldkirch ein zutre iben, dahin beschränkt, daß nur aus
den Gemei nden Loch au, Lautrach und Hard Rindviehstücke auf den Dornbirner
Markt nicht aufgetrieben werden dürfen.
Feldkirch, den 23. März 1880.
Der k. k. Bezirkshauptm ann . Neuner
m. p.
Unter Bezugnahme auf die vorstehende K undmachung wird h iermit
zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der auf nächsten Dienstag den
30. d. Mts. fallende Vieh-
und Krämerm arkt
in üblicher Weise abgehalten wird, und daß bezüglich des V iehauftr iebes
die in der Kundmachung vom 7. Febr uar d. J. (Gemeindeblatt Nr. 6)
enthaltenen Bes tim mungen zu gelten haben.
Dor nbirn, am 27. März 1880. Die Gemeindevorstehung.