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Staatsforsten Müsel-Rudach und L angeneck im laufenden Jahre zur Ernte
bestimmt en Hölzer im Absteigerungswege an die Mindestfordernden überla
ssen werden.
Zur Nutz ung kommen beiläufig:
A. Im Staatsforste Müsel-Ruda ch.
1. In den Ab the ilungen Ahornwald und Giger:
440 Fm. Nutzholz, 350 Rm. Brennholz und 20 Rm. Fichtenrinde.
Der Lohn per Fm. N utzholz resp. per Rm. Brennholz wird ausge ¬
rufen mit 56 kr.
Höhe des zu erlegenden An geldes fl. 45. —
2. In der Abtheilung Müsel:
420 Fm. Nutzholz, 410 Rm. Brennholz und 80 Rm. Fichtenrinde.
Der Lohn per Fm. Nutzholz resp. per Rm. Bren nholz wird ausgemit
65 kr.
rufenHöhe
des zu er legenden Angeldes fl. 50.
—
B. Im Staatsforste Langenech.
In den Abtheilungen Wolk enb r uchtobel und
Wa s serstube:
170 Fm. N utzholz und 790 Rm. Brennh olz.
Der Lohn per Fm. Nutzholz resp. per Rm. Brenn holz wird ausge ¬
mit 90 kr.
rufen Höhe
des zu erlegenden Angeldes fl. 80. —
Das im Langenecker Fors te a nfallende Holz muß insgesammt auf
geeignete Plä tze abgeliefert werden.
Der Lohn für je einen Rm. Fichtenrinde beträgt 70 % von jenem
für einen Rm. Brennholz.
Wer sich an der Abst eigerun g bethe i ligen will, hat als Bürgschaft für
die Zuhaltung seines Anbotes die vorstehend angegebenen Angelder zu erlegen
Schrif tliche Lohnsanbote, getrennt für jedes Arbeitsloos, können gleichfalls
eingebracht werden, jedoch müssen dieselben mit einem 50 kr.-Stempel
versehen und mit dem festgesetzten Angelde be legt sein.
Die vo llst ändigen A bsteig erun gs-B eding nisse lie gen beim k. k. Forstverwalte
r in Feldkirch zur Einsicht auf.
Feldkirch, am 18. März 1880.
Der k. k. F or stverwa lter: Rust.