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Staatsforsten Müsel-Rudach und L angeneck im laufenden Jahre zur Ernte
bestimmt en Hölzer im Absteigerungswege an die Mindestfordernden über¬
la ssen werden.
Zur Nutz ung kommen beiläufig:
A. Im Staatsforste Müsel-Ruda ch.
1. In den Ab the ilungen Ahornwald und Giger:
440 Fm. Nutzholz, 350 Rm. Brennholz und 20 Rm. Fichtenrinde.
Der Lohn per Fm. N utzholz resp. per Rm. Brennholz wird ausge ¬
rufen mit 56 kr.
Höhe des zu erlegenden An geldes fl. 45. —
2. In der Abtheilung Müsel:
420 Fm. Nutzholz, 410 Rm. Brennholz und 80 Rm. Fichtenrinde.
Der Lohn per Fm. Nutzholz resp. per Rm. Bren nholz wird ausge¬
mit 65 kr.
rufenHöhe
des zu er legenden Angeldes fl. 50.
—
B. Im Staatsforste Langenech.
In den Abtheilungen Wolk enb r uchtobel und
Wa s serstube:
170 Fm. N utzholz und 790 Rm. Brennh olz.
Der Lohn per Fm. Nutzholz resp. per Rm. Brenn holz wird ausge ¬
mit 90 kr.
rufen Höhe
des zu erlegenden Angeldes fl. 80. —
Das im Langenecker Fors te a nfallende Holz muß insgesammt auf
geeignete Plä tze abgeliefert werden.
Der Lohn für je einen Rm. Fichtenrinde beträgt 70 % von jenem
für einen Rm. Brennholz.
Wer sich an der Abst eigerun g bethe i ligen will, hat als Bürgschaft für
die Zuhaltung seines Anbotes die vorstehend angegebenen Angelder zu erlegen
Schrif tliche Lohnsanbote, getrennt für jedes Arbeitsloos, können gleich¬
falls eingebracht werden, jedoch müssen dieselben mit einem 50 kr.-Stempel
versehen und mit dem festgesetzten Angelde be legt sein.
Die vo llst ändigen A bsteig erun gs-B eding nisse lie gen beim k. k. Forst¬
verwalte r in Feldkirch zur Einsicht auf.
Feldkirch, am 18. März 1880.
Der k. k. F or stverwa lter: Rust.