Skip to main content

Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1880 (1880)

161 
3.Die 
Anlage einer gepflästerten Rinne an der Süds eite der Ober dorfer 
Straße vom Pestbild bis zum Wingathof w urde, als dringend noth¬ 
wend ig, noch in diesem Jahre a uszuführen beschlo s sen. 
4.Der 
Gemeinderath wurde zum An kauf von Grund zur Erweiterun g 
der vom Oberdorfer Saumarkt zur Litt en hinaufziehenden St raße 
ermächtiget. 
5.Die 
im Jahre 1878, 1879 und 1880 der Gemeinde Lustenau für 
Erhöhun g und Instandhaltung des linksseitigen Landgrabenu fers (vom 
neuen Einschnitte bis zur Höchster Brücke) erlaufene n Kosten wurden 
zur Hä lfte auf die h iesige Gemei ndekasse über nom men. Zugleich wurde die 
zwischen der Gemeindevorstehung von Lustenau und Dornbi rn für 
dieses Frühjahr ve rtrag smäßig vere inbart e Säube rung des Landgraben s 
g utgeheißen und beschlossen, die au flaufe nden Kosten auf die Gemeinde¬ 
kasse zu überne hmen. 
Geme indeamt. An 
Sonn- und Feiertagen Vormi ttags we rden 
nur ganz 
unverschiebbare Geschäfte erlediget; um 11 Uhr wird die K anzlei 
sen. 
geschlo Gemeindehasse. 
Dies elbe ist täglich Vormittags von 8 bis 12 Uhr offen. 
Sparnasse. Diese lbe ist an Werklagen von 9 bis 12 Uhr, an Sonn¬ 
und Feiertagen von 10 bis 11 Uhr Vorm ittags offen. 
Der Derr Zürgermeister wird heute zum Reichsrathe nach Wien ab¬ 
reise n. Der 
Herr Stellvertreter Arnold Rüf ist in der Regel Vor¬ 
mittags um 
9 Uhr und Nachmittags um 4 Uhr im Amte zu treffen. 
Feuerbeschau. Im Laufe dieser Woche wird im Vie rtel Markt die 
Nachschau vorgenommen. 
Gschwendtrechte sind noch einige zu haben und dießfällige Anmeldungen 
im Geme in deamte zu mache n. 
Straßengräben sind in der letzten Zeit von der Geme inde mehrere 
ausges t eckt worden. Weil nun die Profile an ei nigen Stellen e ntweder von 
Holzdieben oder muthwilligen Leuten ausgerissen wurden, findet sich die 
Gemeindevorstehung genöthigt, vor die sem Unfuge nachd rü cklichst zu warnen . 
Watzenem—Zeilenberg. Die Gemeinde hat in diesem Frühjahre 
zwischen den vorbenannten zwei Ortschaften mit ziemlich bedeutenden Kosten 
einen neuen Weg hergestellt, wel cher für den dortigen Verkehr vollkommen 
genügt. Dessenungeachtet beklagen sich die dor tigen Grundbesitzer, daß man 
ihnen in der Richtung von Watzene ck nach Dornareu th e noch immer durch 
die Güter gehe, und ihnen dadurch namhaften Sch aden zufüge. Die 
Gemeindev orst e hung findet sich deßhalb veranlaßt, bekannt zu geben, daß 
gegen solche, die sich ferner ein unbefugtes Betre ten der Güter im be¬ 
zeichneten Gebiete zu Schulden kommen lassen, nach dem Flureng esetze straf¬ 
weise vo rgegan gen wird.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.