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3.Die
Anlage einer gepflästerten Rinne an der Süds eite der Ober dorfer
Straße vom Pestbild bis zum Wingathof w urde, als dringend noth¬
wend ig, noch in diesem Jahre a uszuführen beschlo s sen.
4.Der
Gemeinderath wurde zum An kauf von Grund zur Erweiterun g
der vom Oberdorfer Saumarkt zur Litt en hinaufziehenden St raße
ermächtiget.
5.Die
im Jahre 1878, 1879 und 1880 der Gemeinde Lustenau für
Erhöhun g und Instandhaltung des linksseitigen Landgrabenu fers (vom
neuen Einschnitte bis zur Höchster Brücke) erlaufene n Kosten wurden
zur Hä lfte auf die h iesige Gemei ndekasse über nom men. Zugleich wurde die
zwischen der Gemeindevorstehung von Lustenau und Dornbi rn für
dieses Frühjahr ve rtrag smäßig vere inbart e Säube rung des Landgraben s
g utgeheißen und beschlossen, die au flaufe nden Kosten auf die Gemeinde¬
kasse zu überne hmen.
Geme indeamt. An
Sonn- und Feiertagen Vormi ttags we rden
nur ganz
unverschiebbare Geschäfte erlediget; um 11 Uhr wird die K anzlei
sen.
geschlo Gemeindehasse.
Dies elbe ist täglich Vormittags von 8 bis 12 Uhr offen.
Sparnasse. Diese lbe ist an Werklagen von 9 bis 12 Uhr, an Sonn¬
und Feiertagen von 10 bis 11 Uhr Vorm ittags offen.
Der Derr Zürgermeister wird heute zum Reichsrathe nach Wien ab¬
reise n. Der
Herr Stellvertreter Arnold Rüf ist in der Regel Vor¬
mittags um
9 Uhr und Nachmittags um 4 Uhr im Amte zu treffen.
Feuerbeschau. Im Laufe dieser Woche wird im Vie rtel Markt die
Nachschau vorgenommen.
Gschwendtrechte sind noch einige zu haben und dießfällige Anmeldungen
im Geme in deamte zu mache n.
Straßengräben sind in der letzten Zeit von der Geme inde mehrere
ausges t eckt worden. Weil nun die Profile an ei nigen Stellen e ntweder von
Holzdieben oder muthwilligen Leuten ausgerissen wurden, findet sich die
Gemeindevorstehung genöthigt, vor die sem Unfuge nachd rü cklichst zu warnen .
Watzenem—Zeilenberg. Die Gemeinde hat in diesem Frühjahre
zwischen den vorbenannten zwei Ortschaften mit ziemlich bedeutenden Kosten
einen neuen Weg hergestellt, wel cher für den dortigen Verkehr vollkommen
genügt. Dessenungeachtet beklagen sich die dor tigen Grundbesitzer, daß man
ihnen in der Richtung von Watzene ck nach Dornareu th e noch immer durch
die Güter gehe, und ihnen dadurch namhaften Sch aden zufüge. Die
Gemeindev orst e hung findet sich deßhalb veranlaßt, bekannt zu geben, daß
gegen solche, die sich ferner ein unbefugtes Betre ten der Güter im be¬
zeichneten Gebiete zu Schulden kommen lassen, nach dem Flureng esetze straf¬
weise vo rgegan gen wird.