200
l. Is. in Meiningen allorts um 10 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittag s
das im Vormerkverfahren als Stellvieh im verflossenen Jahre nach der
Schweiz aus g eführte Rindvieh auch ohne spezielle hiera mt liche Bewilligung
wieder zurück gebracht werde n kann. Für die betreffenden Thiere ist jedoch
von der Ursprungsgemeinde der amtliche Nac hweis (Viehpaß ) über den un¬
verdächtigen Gesundheitszustand und die Herkunft aus einem seuchenfreien
Orte zu erbringen und zugleich die Verpflichtung zu übernehmen, die ein¬
geführten Thiere vor A blauf von 10 Tagen weder in Gemeinschaft mit
Nutzv ieh unterzubri n gen, noch auch an ö ffentlich en Brunnen zu tränken oder
im öffentlichen Verkehr zu verwenden.
An jeder obbenannten G renzz ollstati on ist zur thierä rztlichen Visita tion
ein Thierarzt amtlich bestimmt, der an den bestimmten Tagen ei ntreffen
wird und welchem die gesetzlich e Beschautaxe von der Parthei zu ent¬
ric hten ist.
Feldkirch, den 2. Mai 1880.
Der k. k. Bezirkshauptmann.Neuner
m. P.
Um sich Angesichts der bevo r stehenden Auffah rt auf die Alpen die
thunl i chste Ueberzeugung über den Gesundheitsstand des in der Gemeinde
befindlichen Vieh es zu vers chaf fen, wird, wie in den letzten sechs Jahren,
wieder eine ärztliche Untersuchung des gesammte n Viehstandes von Stall zu
Stall vo rgenomme n. Diese Unter suchu ng beginnt morgen Montag den
10. d. Mts. und wird bis zur Vol lendung fortgesetzt.
Wer nach vol lzogene r Stall schau noch ein neues Stück einstellt
(komme es, woher es wolle) hat dies zum Behufe einer zweiter Stallschau
unges äumt jenem Thiera rzte a nzumelden, w elcher die erste Stallschau unter¬
nom men hat.
Ni emand darf mit se inem Vieh auf die Alpen fahren, ehe dasselbe
diese r vo rgesc hrieben en Beschauung unterzogen wurde . Wer sich über diese
Vorschrift hinwegset zt, hat die Kosten einer Nachschau zu tragen und eine
Ordnungsstrafe zu gewärtigen.
Die Beschau kommiss ion wird für jedes zum Alpauftriebe zuläßig be¬
fu ndene Stück Vieh eine auf den Namen des Besitzers und der Alpe
lautende Marke verabfolgen.
Für diese Stallschau und die bei derselben ausg efolgten Gesun dheits¬
marken sind kein erlei Gebühren zu entr ich ten.