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die zur Kundmachun g vom 18. Nov ember 1876 (Gemeindeblatt Nr. 48)
gegebene Anmerkung verwi esen.
Dornbirn, am 15. Mai 1880. Die
Gemeindevorstehung.
Alprec htsbesi tze r, welche ihre Re chte für die sen Sommer an auswärts
Dornbirn Seßhafte verlassen, wer den hiermit aufgefordert, ihren Pächtern
aufzutragen, daß sie aus ihrer Gemeinde f rische Gesundheitsscheine mitz u¬
bringen haben, welche sowohl von der bezüglichen Gemeindvorstehung, als
dem Thierarzte
unterfertigt sein müss en.
Der Alpmeister und der Senner sind verantwortlich dafür, daß nur
solches von auswärts kommendes Vieh zugelassen wird, für we lches die
vorgeschriebenen Gesundheitsscheine vorgewiesen w erden könn en.
Die Gesundheitsscheine, sowie die vorgeschriebenen Gesund¬
heitsmarken hat jeder Alpmeister zu sammeln, und am Tage der Auffa hrt
in's G emeindeamt zu br ingen.
Unterlassu nge n we rden entsprechend geahndet.
Dornbirn, am 9. Mai 1880. Die
Gemeindevorstehung.
Am Dienstag den 18. d. Mts, werden die Schulen wieder all ent¬
halbeneröffnet.
Dornbirn, am 16. Mai 1880. Der
Ortsschul rath.
Kind ergarten.
Eltern aus dem Vierte l Hatlerdorf, welche ihre Kinder in den
Ki nderga rten zu schicken gedenken, wollen morgen, Monta g Nachmittags
4 Uhr im Schulhause zu Hatlerdorf (Lokal zu ebene r Erde) die vorläufige
Anmeldung mache n.
Bei d ieser Anmeldung sind die betreffenden Kinder mitzubringen, und
es ist g leichzeitig das Alter (Ge burtstag und Jahr) jedes einzelnen r ichtig
anzugeben.
Zum Besuc he des Kindergartens können nur Ki nder im Alier von
4 und 5 Jah ren zugelassen werden.
Die Leitung und Aufsicht über den Kindergar ten untersteht barm¬
herzigen S ch western; der Besuch ist unentgeltlich .
Die Kundma ch ung bezügli ch der Er öffnung des Ki nderga rtens wird
in einer späteren Nummer des Gemeindeb la ttes ver öffentlicht werden.
Dornbirn, am 16. Mai 1880. Der Ortsschulrath.