accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1880 (1880)

233

Grasversteigerung.
Auf Ansuchen des Iosef Luger, Müller in Haselstauden als gerichtlich
bes tellter Sequestr ator (Besch lagsverweser ) über die Vermögenheiten des

Albert Rüf, Müller an der Sägen, wird der jetzt stehende Grasnutzen
(Wiesheu) ab:

1. der Bündt bei der Mühle des Albert Rüf, mit ca. 15 Vtl. Land,
2. einem Stück Heugu t am Fahnacker, ca. 8 Vtl. Land und
in Thomasbündt, ca. 7 Vtl. Land 3.**

*
m orgen, Montag den 31. d. Mts. Abends präcis 9 Uhr bei Loren z Zumtobel

im Markt öffentlich verstei gert.

Dornbirn, am 30. Mai 1880. Die

Gemeindevorstehung.

Aus zug aus den amtlichen Anzeigen der Vorarlberger Landeszeitung.

Konkurseröffnung über das Vermögen des Joh. Jakob Meusburger,

Bräuer in Großdorf. Anmeldung der Forderungen bis 1. Juli, Tagf
 ahrten am 31. Mai und 15. Juli.

Mittheilungen.

Amsta g des k. k. Herrn Bezirkshauptmannes am nächsten F reitag
den 4. Juni.

Für die Alpmeister und Biehbesitzer. Die im Gemeindeblatt e Nr. 19
er schienen e Kundmachung bezüglich der Auffa hrt auf die Alpen wird hiermit
in Erinnerung gebracht und das r ichtige Beibring en und Sammeln der
Gesundheitsmarken, sowie der Gesundhei ts schei ne Allen, die es betrifft, noch
eig ens anempfohlen. Nachdem die seit ein igen Jahren vorgeschriebenen
Viehanfschreibungstabellen mit Hilfe der von den Alpmeistern dem Gemei ndeamte
 übergebenen Gesun d heitsmarke n und Gesundheitsscheinen zusamme ngetellt
 werden und selbstverständlich vo llkommen richtig sein müssen, wäre es
schon aus diese m Grunde un erläßlic h n othwen dig, daß die Marken und
Scheine für alles Vieh, sowie für die Schweine, bei dem Auftriebe auf die
Alpe der ob igen Kundmachung entsprechend abgegeb en werden. Di ejenigen,
we lche sich in diese r Richtun g eine Nachläßigkeit zu Schulden k ommen
lassen, haben zu gewärtigen, daß ihne n, wenn auch nicht g erade das Strafverfah
 ren gegen sie eingel eitet wird, wenigstens die Kosten der durch ihre

Saumseli gke it entstandenen Mühewalt ung zur Last fall en.

Ver steiger u ngen, die von der Gemeindevorstehung angeordnet und
durch ihre Bedie nste ten abgehalt en we rden, beginnen ganz genau zur angekün
 deten Zeit, wo rauf wir hiermit neuerdings ausdrücklich au fmerksam m achen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.