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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1880 (1880)

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Grasversteigerung. 
Auf Ansuchen des Iosef Luger, Müller in Haselstauden als gerichtlich 
bes tellter Sequestr ator (Besch lagsverweser ) über die Vermögenheiten des 
Albert Rüf, Müller an der Sägen, wird der jetzt stehende Grasnutzen 
(Wiesheu) ab: 
1. der Bündt bei der Mühle des Albert Rüf, mit ca. 15 Vtl. Land, 
2. einem Stück Heugu t am Fahnacker, ca. 8 Vtl. Land und 
in Thomasbündt, ca. 7 Vtl. Land 3.** 
* 
m orgen, Montag den 31. d. Mts. Abends präcis 9 Uhr bei Loren z Zumtobel 
im Markt öffentlich verstei gert. 
Dornbirn, am 30. Mai 1880. Die 
Gemeindevorstehung. 
Aus zug aus den amtlichen Anzeigen der Vorarlberger Landeszeitung. 
Konkurseröffnung über das Vermögen des Joh. Jakob Meusburger, 
Bräuer in Großdorf. Anmeldung der Forderungen bis 1. Juli, Tag¬ 
f ahrten am 31. Mai und 15. Juli. 
Mittheilungen. 
Amsta g des k. k. Herrn Bezirkshauptmannes am nächsten F reitag 
den 4. Juni. 
Für die Alpmeister und Biehbesitzer. Die im Gemeindeblatt e Nr. 19 
er schienen e Kundmachung bezüglich der Auffa hrt auf die Alpen wird hiermit 
in Erinnerung gebracht und das r ichtige Beibring en und Sammeln der 
Gesundheitsmarken, sowie der Gesundhei ts schei ne Allen, die es betrifft, noch 
eig ens anempfohlen. Nachdem die seit ein igen Jahren vorgeschriebenen 
Viehanfschreibungstabellen mit Hilfe der von den Alpmeistern dem Gemei nde¬ 
amte übergebenen Gesun d heitsmarke n und Gesundheitsscheinen zusamme nge¬ 
tellt werden und selbstverständlich vo llkommen richtig sein müssen, wäre es 
schon aus diese m Grunde un erläßlic h n othwen dig, daß die Marken und 
Scheine für alles Vieh, sowie für die Schweine, bei dem Auftriebe auf die 
Alpe der ob igen Kundmachung entsprechend abgegeb en werden. Di ejenigen, 
we lche sich in diese r Richtun g eine Nachläßigkeit zu Schulden k ommen 
lassen, haben zu gewärtigen, daß ihne n, wenn auch nicht g erade das Straf¬ 
verfah ren gegen sie eingel eitet wird, wenigstens die Kosten der durch ihre 
Saumseli gke it entstandenen Mühewalt ung zur Last fall en. 
Ver steiger u ngen, die von der Gemeindevorstehung angeordnet und 
durch ihre Bedie nste ten abgehalt en we rden, beginnen ganz genau zur ange¬ 
kün deten Zeit, wo rauf wir hiermit neuerdings ausdrücklich au fmerksam m achen.
	        
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