Dornbirner
Beme nbertutt .
El fter Jahrgang.
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Organ für alle gemeindeamtlichen Kundm achungen.
Das „Dorn birner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und k ostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjähr ig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer g ewöhnlic hen Druckzeile berechnet. Die Inser ate
müsse n spätestens bis Fr eitag Mittag franko im Geme indeamt e abgegeben werden.
1880.
Nr.
25. Sonntag, 20. Juni.
Rundmachungen.
Nachfolgend wird die bestehende Vorschrift über Rauchkessel in
Erinnerung gebracht:
1. Die Ra u chkessel müssen ganz sein und nebst einem doppelten Boden
auch einen dop pelten Deckel haben.
Bei der Fahrt über eine Holzbrücke muß der Kessel von der Dei chsel 2. weggenommen
und in den Händen getragen werden.
Auch bei ander en Fahrstrecken, wo das Ausspringen von Gluth zu
3. gerechten
Befürchtungen Anlaß giebt, hat der Fuhrmann den Kessel in
die Hände zu neh men.
Zuwiderhandelnde haben die F olgen zu gewä rti gen.
Dornbirn , am 20. Juni 1880. Die
Gemeindevorstehung.
Fuhrwerk-Vergebung.
Von Seite der Gemeinde Dornbirn wird die Abfuhr von circa
500 Tru hen Kies und Erde vom Hanggasser-Feuergraben, ersteres auf
den oberen Theil der Schmitterstraße, letztere auf den Gemeindegru nd in
Schoren unter der Bahn in einer einzig en Abtheilung im O ffertwege vergeben