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bringe ich in Folge Auft rages des Herrn Ministerpräsidenten
hiemit zur
öffentlichen Kenntniß.
Innsbruck, den 21. August 1880.
Der k. k. Statthalter für Tirol und Vorarlberg:
Widma nn.
Z weiklass ige Comm. Unt er realschul e Dornbirn.
Das Schuljahr begi nnt am 15. September.
Zur Aufnahme in den erste n Jahrg ang wird das zurückgelegte oder
im e rsten Quartal des Schuljah r es zur Vollendung gel angende z ehnte
Lebensjahr und die entsprechende Vorbi ldung verlangt. Der Nachweis über
den Besit z dieser Vo rkennt nisse wird durch eine Aufnahm sprüfun g gelie fert,
welche sich auf Religionslehre, deutsche Sprache und Rechnen erstreckt.
Die Schüler sollen bei der Einschrei bu ng von den P. T. Eltern vor¬
geführt werden.
Die neu eintretenden Schüler haben womöglich den Taufschein, jeden ¬
falls aber ein F requent ationsze ugni ß von der V olksschul e, die sie bisher be¬
suchten, die anderen S chüler das Zeugn iß vom letzten Semester beizubringen.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Ansta lt w erden am 12., 13.
und 14. September von 9—1 und von 3—5 Uhr in der Direktions¬
kanzlei, Schul haus I. Stock, entgege ngenomm en.
Sp äter erfolgend e Anmeldungen wer den, ganz besond ere Fälle aus¬
genommen, nicht b erücks ichtigt .
Die von den neu eintretenden und wirklic h aufgenommenen Schüle rn
ein für allemal zu entrichtende Aufnahmstaxe beträgt fl. 2. 10, das Schul¬
geld für das ganze S chuljahr fl. 8.
—
Dornbirn, am 28. Aug ust 1880.
Di rektion der Comm. Un terrea lschul e.
A. Webhofer, prov. Leiter .
Nach § 21 des V. Sch. G. kann am Schlusse des Schuljahres
Schülern, w elche das 14. L ebensjahr zwar noch nicht zurückgelegt haben,
aber im nächsten halben Jahre voll enden, und wel che die Gegen s tände der
Volksschule vollständig inne haben, aus erhebl ichen Gründen von der Be¬
zirksschulaufsicht die Entlassu ng bewilligt we rden.
Wer auf diese gesetzliche Wohlthat Anspruch zu mache n Willens ist,
hat das Gesuc h um Entlassung, sein es Kinde s aus der Schu lpfli cht bis