Dornbirner
Beirnhehlher.
Elfter Jahrgang.
Orgau für alle g eme indeamtliche n Kundmachungen.
Das „Dornb irner Geneind sb lalt ersheint jeden Sontiag Morge n und loset
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjähr ig fl. 2.10. Inse rate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Dru ckzeile berechnet. Die Inserate
nassen spätestens bis Freitag Mi ttag frank o im Gemeindeamte abgegeben we rden
Nr. 41. Son ntag,
10. Oktober. 1880.
Sa
Aundmachungen.
Der Vora n schlag der Gemei nde- und Armen verwaltun g für das
Jahr 1881 liegt nach Vo rschrift des § 65 G.-O. vom nächsten Donn erstag
an 14 Tage lang im G emeindeamte zu Jedermanns Einsicht offen auf.
Jedes Gemeindeglied ist berech tigt , zu demselben bei der Gemeindevorstehung
münd lich oder schriftlich allfällige Erinnerungen anzubringen, welch e gesetz¬
lich bei der endgiltigen Berath ung durch den Ausschuß in Erwägung zu
ziehen sind.
Dornbirn, den 10. Oktober 1880. Die
Gemeindevorstehung.
Die b ereits angekündete Prämiirung von Zuchtstieren in
unserer Gemeind e findet näch sten Dienstag, den 12. d. Mts. statt. Bezüg ¬
lich des Vorganges wird Folgend es zur allgeme inen Rich tschnur bekannt ge¬
geben. 1.
Die Beschau f indet auf dem Gemeindehausplatze statt, und beginnt
um 8½ Uhr Vormittags.
2. Zur Prämiir ung werden gemäß Gemei ndebes chluß vom 25. Nov.
v. J. einjährige und zw eijäh rige Zuc h tstiere hiesiger Aufzuc ht zugelassen,