Dornbirner
* Zehur .
Elfter Jahrgang.
Ne
Organ für alle gemei n deamtli chen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeinpedlalt ersheint sehen Spnmtiag Borgo n und lose
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gew ö hnlichen Druckzeil e berechnet. Die I nserate
müssen spätestens bis Freitag Mittag frank o im Gemeindeamte abgegeben werden.
1880.
Sonntag, 24. Oktober.
Nr. 43.
Rundmachungen.
Diejenigen Grundbesitzer, welche nach den §§ 1 u. 2 der Gesetze vom
27. Juni und 3. Juli 1878 die steuerfreie Branntweinerzeugung für die
nächste Brennperiode b eanspruchen wollen, haben sich bis nächsten S amstag
im G emeindeamte zu melden.
Wer jedoch eine solche An meldung zu machen gedenkt, sollte sich noth¬
wendigerweise vorher bei dem hiesigen k. k. Finanzwachposten die n äheren
diesfälligen Bestimmu ngen erklären lass en.
Nach den obige n Gesetzen, haben übrigens nur solche Grundbesitzer auf
die Steuerfrei h eit Anspruch, welche die Br ennstoffe auf ihren eigenen Grund¬
stücken erzeugt haben, den Branntwein für ihren Haus stand benöthigen und
eine eigene Bren nvo rrichtung in ihrem Hause haben.
Die Gemeindevorstehung.
Dornbirn, den 24. Oktober 1880.
Streueversteigerung.
Auf Ansuc hen des Abraham Schwarz, Weinhändler in Hohene ms
wird das demselben gehörige Stück Str eu eboden in Seemähder im St.-D.
Hohenems mit ca. 48 Vtl. Land zur dießjährigen Benützung im Wege der
öffentlichen Versteigerung verpachtet.
Wer die Streue anschauen will, kann sich heute, Sonntag Nachmi ttag s
2 Uhr bei der David Fußenegger'schen Fabrik auf dem Wallenmahd einfinden.