Dornbirner
B ewenbrler.
El fter Jahrgang.
—
Organ für alle gemein dea mtl ichen Kundmachungen.
Das „Dorn birn er Gemeindeblatt" erscheint jeden Son ntag Mor gen und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ga nzjährig fl. 2.10. Inserate
wer den mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlich en Druc kzeile berechnet. Die Inserate
müssen spätestens bis Freitag Mittag franko im Gemei ndeamte abgegeben werd en.
1880.
Sonntag, 14. Novem ber.
Nr. 46.
Rundmachungen.
Der auf näch sten Dienstag den 16. d. Mts. fallende
Vieh- und Krämermarkt
wird in üblicher Weise abgehalten.
Bez üglich des Vieha uft riebes haben die in der Kundmachung vom
19. Sept. d. Is. (Gemeindeblatt Nr. 38) enthaltenen Bestimmungen zu gelten.
Dornbirn, am 14. November 1880. Die
Gemeindevor stehung.
Die Schüler, wel che mit Ende des abg elaufenen Schuljahres das
14. Lebensjahr zurückgelegt und nach § 21 des Schul gesetz es vom 14. Mai
1869 und nach § 14 der Ministeria lveror dnun g vom 20. August 1870
den gesetzlichen Anforderu ngen Genüge geleistet haben, kö nnen sich sämmtlich
am nächste n Sonn tag, den 21. d. Mts. nach dem nachmittägig e n Gottes¬
dien ste in der Turnhalle einfinden, um die Entlassungszeugnisse zu
erheben. Bei dieser Ge lege nheit werden an diese Schüle r die vom Orts¬
schulrath e zuerkannten Schulandenken verthe ilt werd en.
Dornbirn, am 14. Oktober 1880. Der Ortsschulrath.