Skip to main content

Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1880 (1880)

520 
Zur Stellung des Jahres 1881 sind die in den Jahre n 1861, 1860 
und 1859 gebornen Jünglinge beru fen. 
Es hat sich daher jeder Stellungspflichtige der oben gen annten drei 
Altersklassen, sowohl Einheimische als Fremde, e ntweder mündli ch 
oder schri ftlich, persönlich oder durch seine Eltern, Vormund oder einen 
Bevollmächtigten, bei Vermeidung der gesetz l ichen Strafe, heute 
So nntag den 5. Dezember, Nachmittags zwische n 3 und 4 Uhr, im Ge¬ 
meindeamte b ehufs der Einschreibung zu m elden. 
Ausgenommen hiervon sind nur Diejenigen aus den Altersklassen 
1860 und 1859, welche bereits schon zum stehenden Heere oder zu den 
Landesschützen abgestellt oder für immer unta uglich erkannt worden sind. 
Dornbirn, den 28. November 1880. Die 
Gemeindevorstehung. 
Diejenigen Jünglinge aus allen drei Altersk lassen 1861, 1860 und 
1859, welche auf Grund des § 17 des Wehrge setzes die zeitliche Befreiung 
von der Pflicht zum Eintritte in das stehende Heer, in die Kriegs-Marine, 
oder in die Landwehr oder die Entheb ung vom Präsenzdienste ansprechen 
wollen , kö nnen durch ihre Väter, Mütter oder Vormünder am Dienstag, 
den 7. Dezember von N achm ittags 2 Uhr an in der Gemeindekanzlei die 
Befreiungsgesuche aufnehmen lassen . 
N achdem alle Jünglinge aus den Altersklassen 1860 und 1859 
welche bei der let zten Stellung als zeitlich befreit e rklärt wur den, zur 
nächsten Stellung wieder aufgerufen werden, so haben dieselben, wenn sie 
ihren Befreiungs anspruch wied er geltend m achen wollen, neuerliche Gesuch e 
e inzureich en. 
Dornbirn, am 28. November 1880. Die 
G emeindevor stehung. 
In Folge freiwil liger Verzichtleistung des Anton Diem im Oberdorf 
ist die Stelle eines S teue reinziehe rs 
in E rledigung g ekommen. 
Das Näher e über die sen Die nst kann im Gemeindeamte in Erfahru ng 
gebracht werden, und die Bewerber haben ihre eigenhändig geschriebenen 
Gesuc he bis längstens am nächsten Sam stag, den 11. d. Mts. Abe nds 
5 Uhr daselbst zu überreichen. 
Dornbir n, am 5. Dez ember 1880. Die Gemeindevorstehung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.