Dor nbirner
Bemeenhertat..
Zwölfter Jahrgang.
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Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden So nntag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbj ährig 75 kr., mit P ostvers endung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer g ewöhnli chen Druck zeile berechnet. Die Inserat e
mü ssen spätestens bis Freitag Mit tag fra nko im Gemeindeamte abgegeben w erden.
Nr. 14. Sonntag ,
3. April. 1881.
Rundmachunge n.
Unter Bezugnahme auf die im Gemeindebl at te Nr. 6 und 7 des
laufenden Jahres enthal ten en Kundmachungen wird hiermit zur Kenntniß
ge bracht, daß die Herstellung des
Ebniter-Weges
an der bereits bekannte n Stelle morg en, Montag den 4. d. Mts. Vor¬
mit tags 11 Uhr an Ort und St elle an den Mindestfordernden v ergeben
wird. Sollt e am M ontag wieder ungüns tige Witterung eintreten, so würde
die Verhandlung auf den ersten guten Tag zur gleichen Tageszeit ver¬
schoben. Bei zwe ifelhafte m Wette r wird die nöthi ge Auskunft Morgens
8 Uhr vom Wa ldaufs eher Schwendin ger bei der Achmühlerbrücke er theilt.
Dor nbirn, am 3. April 1881. Die
Gemei ndevorsteh ung.
Der Jos. Anton Rusch's Wwe. in Kehl en wurde über ihr A nsuchen
gestattet, auf ihrem Grundstüc ke in Kehlen, Mappe -Nr. 8146, (herrühre nd
von Josef Kalb) eine Warn ungstafel a ufzustel len, nach welcher das
Gehen über dieses Grundstück bei einer Strafe von fl. 2.— verboten ist.