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Beilage zu Nr. 21 des Geme indebla ttes .
Die Lebensversicherung und ihre Wohlthat.
Jedem g ewissenhafte n Familienvater liegt der Wu nsch am Herzen,
seine Angehörigen, wenn er einma l aus die ser Welt sche iden muß, in mög¬
l ichst guten Verhältnissen zurückzulassen, oder sie doch entsprechend versorgt
zu wissen.
Die Erfüllung di eses Wunsches sucht der Eine durch Ersparniß, der
Ander e durch Geschäftsunternehmungen rc. rc. zu erreichen.
Beide Wege führen mögl icher Weise zum Zie le, aber nur in der
Voraussetz ung , daß ein hohes Alter erreicht wird. Wie aber ist es, wenn
der Tod schon in den früheren Jahren erfolgt?
In der Sparkasse ist in diesem Falle nur wenig angelegt , die Ge¬
schäftsplä ne, Spekulationen rc. sind
vielleicht nur halb durchg eführt oder
gar unglücklich ausgefallen! Ist
als dann für die Famil ie gesorgt?
Gewiß n icht! Das Ziel aber, für
alle Wechselfälle des Lebens die Seinige n
versorgt zu wissen, kann nur durch
Ve rsich erung des Lebens siche r
erreicht werden.
Gegen eine jährlicheverhältnißmäßig
sehr geringe Einzahlu ng an
eine Versicherungs-Anstalt kann ein Familienvater seine Ang ehörige n
am leichtesten s icher stellen; denn, ist er einmal Mitglied der Anstalt, dann
hat di eselbe auch die Ver pfli chtung übernommen, die versicherte Summe
unbedingt an die Angehönigen auszuzahlen, und wenn der Tod sogar
am ersten Tage der A ufnahme bei dem V ersicherte n eintre ten würde.
Bei der Wahl der Anstalt, der man über die Dauer seines Leb ens
hinaus vert rauen soll, ist die Sol idität, Sicherheit und Billigkeit der¬
elben gründlich in Betracht zu ziehen; der a nzustrebend e Zweck muß sicher,
dabei aber auch möglichst bill ig erreicht wer den.
In d ieser Bezi ehung bi etet die von dem U nterzeich n eten vertretene
Anstalt die
Lebensversicherungs- und Ersp a rniß-Pank in Stu ttgart
alle und jede Gewäh r.
Das lnstitut beruht auf voller Gegenseitigkeit. N iemand
ist be¬
v orzugt, son dern die Versicherten sind die Eigenthümer der Banke und
haben als solche gleiche Rechte. Aller Gew inn, der sich ergibt, kommt den¬
selbe n ungeschmälert zu.
Der gegenwärtige Gesc häftsst and ist so günstig, daß die Versicherten
pro 1880 37,6 % Div idende
zur Theilung bringen, resp. weniger an der Jahres-Prämie zahlen müssen,
gewiß ein Vortheil, den w enige Versicherungs-Anstalten biete n.