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Dornb irner
Bemeenbtrtate.
Zwölfter Jahrgang.
e
Organ für alle geme i ndeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dor nbirn er Ge meindeblat t" erscheint jeden Sonntag Morg en und kostet
ganzj ährig fl. 1.50, halbj ährig 75 kr., mit P ostver sendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werd en mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile ber echnet. Die Inserate
müssen spätestens bis Freitag Mittag fran ko im Gemeindeamt e abgegeben werden.
Nr. 24. Sonntag,
12. Juni. 1881.
Run dmachu ngen.
Nachfolgend wird die bestehende Vorschrift über Rauchkessel in
Erinnerung ge bracht:
1.Die
Rauchkes sel müssen ganz sein und nebst einem doppelten Boden
auch einen doppelten D eckel haben.
2.Bei
der Fahrt über eine Holzbrücke muß der K essel von der Deichsel
weggenommen und in den H änden getragen werden.
3.Auch
bei andere n Fahrstrecken, wo das A usspringe n von Gluth zu
gerechten Befürchtungen Anlaß gibt, hat der Fuhrm ann den Kessel in
die Hände zu nehmen.
Z uwiderhandeln de haben die Folgen zu gewärtigen.
Dornbirn, am 12. Juni 1881. Die
Gemeindevorsteh u ng.
Die St ierhal ter werden hier mit aufgefordert, die Sprunglisten, sobald
weitere Sprün ge
nicht mehr zu gewärtigen sind, im Gemei ndeamte abzulie fer n.
Dornbirn, am 5. Juni 1881. Die Gemeindevorstehung.