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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1881 (1881)

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Dornb irner 
Bemeenbtrtate. 
Zwölfter Jahrgang. 
e 
Organ für alle geme i ndeamtlichen Kundmachungen. 
Das „Dor nbirn er Ge meindeblat t" erscheint jeden Sonntag Morg en und kostet 
ganzj ährig fl. 1.50, halbj ährig 75 kr., mit P ostver sendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate 
werd en mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile ber echnet. Die Inserate 
müssen spätestens bis Freitag Mittag fran ko im Gemeindeamt e abgegeben werden. 
Nr. 24. Sonntag, 
12. Juni. 1881. 
Run dmachu ngen. 
Nachfolgend wird die bestehende Vorschrift über Rauchkessel in 
Erinnerung ge bracht: 
1.Die 
Rauchkes sel müssen ganz sein und nebst einem doppelten Boden 
auch einen doppelten D eckel haben. 
2.Bei 
der Fahrt über eine Holzbrücke muß der K essel von der Deichsel 
weggenommen und in den H änden getragen werden. 
3.Auch 
bei andere n Fahrstrecken, wo das A usspringe n von Gluth zu 
gerechten Befürchtungen Anlaß gibt, hat der Fuhrm ann den Kessel in 
die Hände zu nehmen. 
Z uwiderhandeln de haben die Folgen zu gewärtigen. 
Dornbirn, am 12. Juni 1881. Die 
Gemeindevorsteh u ng. 
Die St ierhal ter werden hier mit aufgefordert, die Sprunglisten, sobald 
weitere Sprün ge 
nicht mehr zu gewärtigen sind, im Gemei ndeamte abzulie fer n. 
Dornbirn, am 5. Juni 1881. Die Gemeindevorstehung.
	        
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