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oder Heima tscheine jedesma l binne n drei Tagen im Gemeindea mte abzugeben
oder wenigstens die entsp rechende Anmeldung daselbst zu machen haben.
Dasselbe gilt nicht blos für neu ange kom mene Fremde, sondern auch für
jeden Unterst andswechsel.
Die Verabsäumung dieser Vorschrift kann eine Str afe von fl. 2.—
bis zu fl. 5.— nach sich ziehen.
Unter den Fremden werden alle Jene ve rstanden , we lche hierher nicht
zuständig sind.
Dornbirn , am 26. Juni 1881. Die
Geme inde vorstehu ng.
Diejenigen Gewerbetreibenden, wel che mit der fälligen Einkommen¬
steuer pro 1881 noch im Rückstande sind, werden erinnert, die Einzahlung
derselben noch im Laufe dieses Monats zu leisten, da sonst die Ei nhebung
auf Kosten der Säumigen erfol gen müßt e.
K. k. Ste ueramt.
Dornbirn, am 21. Juni 1881. Pölt.
Edikt.
Ueber exekutives Ansu chen des Karl Rhomberg, Fabriksbesitzer in
Dornbirn, durch Dr. Fulterer, wider Josef Türtscher, Brunnenmacher im
Hatle rd orf, pto. fl. 42.— s. Anh., wird am 2. event uell 16. Juli l. Is.
je um 3 Uhr Nachmittags im Gasthause zur Krone im Hatlerddrf nachbe¬
schriebenes Reale zur ö ff entlichen Versteigerung g ebracht we rden:
Die ideell e Hälfte am Wohnh ause Nr. 117 sammt Stad el,
Garten und dabeiliegendem Boden im Hatlerdorf, Aus¬
rufsp reis fl.
500.—
Die Bedingun gen werd en vor der Feilbietung bek annt ge geben und
könn en bis
dahin hiergerichts Kanzlei Nr. 2 eingesehen werden .
Die Pfandgläubiger werden auf die Vorschri ft des Hofdekrets vom
19. November 1839 J. G. S. Nr. 388 aufmerksam gemacht, w onach sie
ihre Forderun ge n bis zum ersten Feilbietungstermine hierg ericht s bei Ver¬
mei dung der gesetzlichen Folge n anzumelden haben.
K. k. Bezirksgericht.
Dornbirn, am 1. April 1881. Leeb.
Ed ikt.
Ueber exekutives Anlangen des Dr. Margreitte r hier in Vertretung
der M. Anna Rünzler in K ehlen wider die Geschwister Anna Maria und