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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1881 (1881)

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Die Erben des Thomas Diem von Saubr ach sind Will ens, die Fuhr¬ 
mann seinr ichtung, Wagen, Schlitten , Futter schneidstuhl, Fässer, Oek onomie¬ 
geräthe und verschiedene Hauseinrichtungsgegenstände öffentlich versteigern zu 
lassen. 
Diese Versteigerung wird morgen, Montag den 18. d. Mts., Nach¬ 
mit tags, im Hause der Verkäufer abgeh alten und beginnt mit dem Schl age 
2 Uhr. 
Dornbirn, am 17. Juli 1881. Die 
Gemeindevorst eh un g. 
Von Seite des Besitzers der Alpe Hochstetten, St.-D. Schwarzenberg, 
werden ra. 
780 R.-M. s tehendes Brennholz 
aus s einer Al penwal dung in mehr eren Abtheilungen zur öffentli chen Ver¬ 
steigerung gebracht. 
Wer das Holz anschauen will, kann sich bis zum 24. d. Mts. täglich 
bei dem Besitzer selbst auf der Alpe melden. 
Die Versteigerung wird am Mon tag den 25. d. Mts., Vormittags 
10 Uhr, im Gasthause zum Hirschen im Markt abgehalten. 
Dor nbirn, am 12. Juli 1881. Die 
Gemeindevorstehung. 
Die Gemeind e Dornbirn beabsichtigt gemäß eines am 30. Juni l. Is. 
gefa ßten G em e indeaus schußbeschluss es eine Lei tung anzulegen, durch welch e 
das Was ser aus dem Steinebacher-Betriebskanale zwi schen der Säge mühle 
des Frz. Josef Mäser und des Kaspar Hefel Haus Nr. 3 und 2 M ühle¬ 
gasse gefaßt und mittel s eis erner Röhr en unter der Sohle des St ei nebaches 
an's linke Ufer dieses Baches, und von da mi ttels Zementröhren unter der 
Gemeinde-Straße in den besteh enden Feuerkanal bei dem Wohnhause Nr. 17 
der Bergstr aße geführt w erden soll. 
Diese Leitung hat lediglich dem Zwecke zu dienen, um für den Fall 
eines Brand es nöt higenfa lls das W asser des Steineba ches, bezw. des an 
demselben bestehe nd en Be trieb skanales in den Feuerkanal füh ren zu können. 
Diese beabsichtigte u nterirdische Kanalbaute wird mit dem Bemerk en 
öffentlich kundgemacht, daß auf Dienstag den 9. August l. Is., um 9½ Uhr 
Vormittags, an Ort und Stelle die kommissionelle Verh andlun g anbera umt 
wird, bei welcher — wenn nicht früher schr iftl ich — die allfälligen Ein¬ 
wendungen anzubringen sein werden, widrigenfalls der Ausführung der Anlage 
stat tge geben wird, sof ern sich nicht von Amtsweg en Bedenke n dagege n ergeben.
	        
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