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aufgefordert, ihre Rechnungen für die Monate Juni, Juli und August
mit Ende dieses Monates abz uschließen und bis 11. September (in Halb¬
boge nform at) an das Gemeinde a mt (bei dem Gemeindekassier) abzugeben.
Die Versäumung des bestimmten Termines kann eine länge re Verzögerung
der Befriedigung zur Folge haben.
Bezüglich des Rechnungsstempels und dessen Verwendung wird auf
die zur Ku ndmachun g vom 18. November 1876 (Gemeindeblatt Nr. 48)
gegebene Anmer kung verwiesen.
D ornbirn, am 13. Aug ust 1881. Die
G emei nde vorstehung.
Alle Di e jenigen, welc he mit den diesjä h rigen Gemeindesteuern, Holz¬
kaufs chillinge n und P achtzi nsen rc. noch im Rückstande sind, werden hier mit
aufgeforder t, dieselben bis l ängstens Ende dieses Monats bei Vermeidung
von Kosten , ev entuell Exekution an die Gemei ndekasse abzuführen.
Dornbirn, am 4. Septem ber 1881. Die
Gemeindevorstehung.
Die Li eferung des zur Beheizung der fünf Bergschulen im nächsten
Win ter erforderlichen Brennholzes
wird von Seite der Gemeinde im Off ertwege vergeben.
Die Offert e sind bis nächs ten Samstag den 10. d. Mts., Abends
6 Uhr, im Geme indeamte einzureichen.
Dornbirn, am 4. September 1881. Die
Gemeindevorstehung.
Die Einschreibung in die g ewerb liche Zeichnun gss chule fi ndet am
nächsten Sonntag den 11. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr, im Zeichnungs¬
saale der Realschule s tatt.
Der Unterricht umfaßt Freihand- und geometrisches Zeichnen und
wird in wöch entl ich je 2 Stunden ertheilt, und zwar für ers teres an jedem
Sonntage von 12—2 Uhr Na chmitt ags, für l etzteres an jedem Mittwoch
(eventuell nach Uebereinkommen an einem anderen Wochentage) von 8 bis
10 Uhr Abends.
Der Unterricht b eginnt am Sonnta g den 18., resp. M ittwoch den
21. d. Mts.
Zum Besuche diese r Schule haben nach § 95 der Gewerbe-Ordnung
die Lehrherren ihre Lehrlinge strengstens anzuhalten; insbesondere ist der