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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1881 (1881)

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aufgefordert, ihre Rechnungen für die Monate Juni, Juli und August 
mit Ende dieses Monates abz uschließen und bis 11. September (in Halb¬ 
boge nform at) an das Gemeinde a mt (bei dem Gemeindekassier) abzugeben. 
Die Versäumung des bestimmten Termines kann eine länge re Verzögerung 
der Befriedigung zur Folge haben. 
Bezüglich des Rechnungsstempels und dessen Verwendung wird auf 
die zur Ku ndmachun g vom 18. November 1876 (Gemeindeblatt Nr. 48) 
gegebene Anmer kung verwiesen. 
D ornbirn, am 13. Aug ust 1881. Die 
G emei nde vorstehung. 
Alle Di e jenigen, welc he mit den diesjä h rigen Gemeindesteuern, Holz¬ 
kaufs chillinge n und P achtzi nsen rc. noch im Rückstande sind, werden hier mit 
aufgeforder t, dieselben bis l ängstens Ende dieses Monats bei Vermeidung 
von Kosten , ev entuell Exekution an die Gemei ndekasse abzuführen. 
Dornbirn, am 4. Septem ber 1881. Die 
Gemeindevorstehung. 
Die Li eferung des zur Beheizung der fünf Bergschulen im nächsten 
Win ter erforderlichen Brennholzes 
wird von Seite der Gemeinde im Off ertwege vergeben. 
Die Offert e sind bis nächs ten Samstag den 10. d. Mts., Abends 
6 Uhr, im Geme indeamte einzureichen. 
Dornbirn, am 4. September 1881. Die 
Gemeindevorstehung. 
Die Einschreibung in die g ewerb liche Zeichnun gss chule fi ndet am 
nächsten Sonntag den 11. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr, im Zeichnungs¬ 
saale der Realschule s tatt. 
Der Unterricht umfaßt Freihand- und geometrisches Zeichnen und 
wird in wöch entl ich je 2 Stunden ertheilt, und zwar für ers teres an jedem 
Sonntage von 12—2 Uhr Na chmitt ags, für l etzteres an jedem Mittwoch 
(eventuell nach Uebereinkommen an einem anderen Wochentage) von 8 bis 
10 Uhr Abends. 
Der Unterricht b eginnt am Sonnta g den 18., resp. M ittwoch den 
21. d. Mts. 
Zum Besuche diese r Schule haben nach § 95 der Gewerbe-Ordnung 
die Lehrherren ihre Lehrlinge strengstens anzuhalten; insbesondere ist der
	        
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