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Dornbirner
ec erherker.
Zwülfter Jahrgang.
She
Organ für alle gemeindeamtlichen Kund m achungen.
Das „Do rnbirn er Gemeindeblatt" ers cheint jeden Sonntag Morge n und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbj ährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Ins erate
werd en mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile b erechnet. Die Inserate
m üssen spätestens bis Freitag Mit tag frank o im Gemeindeamt e abgegeben werden.
1881.
Sonnt ag, 20. Nov ember. Nr. 47.
Run dmachun gen.
Zur Stellung des Jahre s 1882 sind die in den Jahre n 1862, 1861
und 1860 gebornen Jünglinge berufen.
Es hat sich daher jeder Stellungspflichtige der oben genannten drei
Altersklassen, sowohl Einheimische als Fremde, entweder mündl ich
oder schr iftlich, persönlich oder durch seine Eltern, Vormund oder einen
Bevollmächtigten , bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe, am nächsten
Sonntag den 27. November, Nachmittags zwi schen 3 und 4 Uhr, im Ge¬
meindeamte behufs der Einschreibun g zu melden .
Ausgenommen hie rvon sind nur Diejenigen aus den Altersklasse n
1861 und 1860, welche bere its schon zum stehenden Heere oder zu den
Landes schützen abgestellt oder für immer untauglich erkannt word en sind.
Dornbirn, am 20. Nove mber 1881. Die
G em ei ndevorstehung.
Diejenigen Jünglinge aus allen drei Alte rsklasse n 1862, 1861 und
1860, welche auf Grund des § 17 des Wehrgesetzes die zeitliche Befreiung
von der Pfl icht zum Eintritte in das stehende Heer, in die Kriegs-Marine
oder in die La ndwehr oder die Enthebung von Präsenzdienste ansp rechen