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Unter Hinweisun g auf die in Nr. 8 und 9 des Gemeindeblat te s vom
Jahre 1877 erschienene Kundmachung werden die Gewerbetreibenden hiermit
aufgefordert, ihre Rech nungen für die Monate September, O ktober und
November mit Ende dieses Monates abzuschließen und bis 4. Dezember (in
Hal b bogenformat ) an das Gemeind ea mt (bei dem Gemeindekass ier ) abzu¬
geb en. Die Ver säumung des best immten Termines kann eine längere Ver¬
zögeru ng der Befriedigu ng zur Folge haben.
Bezüglich des Rechnungsstempels und dessen Verwendung wird auf
die zur Kundmachung vom 18. November 1876 (G emeindebla tt Nr. 48)
gegebene Anmerkung verwies en.
Dornbirn, am 20. Nov ember 1881. Die
Gemei ndevor stehun g.
Nachdem neu erdings M angel an abgetragener Leinwand zu Verbänden
und zur Anfertigung von Cha rpie (Fransen) für den B edarf im Armen¬
hause ein getreten ist, so we rden alle Jene, welche grobe oder feine abgetragene
L einwand erübrigen kö nnen, gebete n, solche entweder in der Gemeindekanzlei
oder beim A rm enpfleger Fußenegger oder im Armenhause selbst bei der
Oberin abgeben zu wollen. Auch die kleinste Gabe wird dankbar entgegen¬
genommen. Die
Gemei ndevo rstehun g.
Dornbirn, am 13. November 1881.
Edikt.
Ueber exekutives Anlangen des Martin Feurstein, Gerber an der
Sägen pr. Dr. Kemter wider Lorenz Drexel, Schuhmacher an der Sägen
hier, pto. fl. 709.17 5. W., wird zur Verst eigerung
a. des Reale: Das Wo hnhaus Nr. 72 an der Sägen sammt Stadel
und dabeiliegendem Bode n, Besitz-Nr. 10-994, B. P. 402, M. Nr.
fl. 1800.—
6474, zum Ausrufspreise per
b. der gepfändeten und geschätzten Fahrsch a ften auf den 21. Nove mber
eventuell 21. Deze mber 1881 jedesmal 9 Uhr Vormittags, und zwar
zur Vornahme der Feilbietung ad a in der Lorenz Zumtobel'schen
Wirthsbehausung und zur Vornahme der Vers teigerung ad b in der
Woh nung des Exekuten Tag a ng eordnet; — b etreffs der Fahrschafts¬
f eilbi etung wird al lsogleic he Baarzahlung bedungen und die Fahrsc hafts¬
feilbietung nach stattgehabter Realitätenfeilbietung sofor t vorgenommen
Die Be dingnis se können hiergerichts und die Parzellen im Katastral¬
buche resp. Nova lienop era te wie auch in den Verfachb üchern eingesehen werden