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Dornbirner
Zeercher.
Zwölfter Jahrgang.
Organ für alle g emeindea mtlichen Kundm achungen.
Dat „Dornlkiner Geneindesbtalt" erscheint seden Sonniag Murgen und loste
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werd en mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckz eile berechnet. Die Inser ate
müssen spät estens bis Freitag Mitta g frank o im Gemeindeamte abgegeben werden.
1881.
Sonn tag, 27. November.
Nr. 48.
K undmachunge n.
Zur Stel lung des Jahres 1882 sind die in den Jahren 1862, 1861
und 1860 gebornen Jünglinge berufen .
Es hat sich daher jeder Stell u ngspfl ichtige der oben genannten drei
Altersklassen, sowohl Einheimische als Fremde, entwed er mündlich
oder schriftlich, persönlich oder durch seine Eltern, Vormund oder einen
Bevollmächtigten, bei Verm eidung der gesetzlichen Strafe, heute
Sonntag den 27. November, Nachmittags zwische n 3 und 4 Uhr, im Ge¬
meindeamte behufs der Einsc h reibung zu melden.
Ausgenommen hierv on sind nur Diejenigen aus den Altersklassen
1861 und 1860, welche be reits schon zum ste henden Heere oder zu den
Landes schütz en abgestellt oder für immer untauglich erka nnt worden sind.
Dornbirn , am 27. November 1881. Die
Gemeindevorsteh u ng.
Diejenigen Jünglinge aus allen drei A lte rsklassen 1862, 1861 und
1860, welche auf Grund des § 17 des Wehrg esetzes die zeitliche Bef reiung
von der Pflicht zum Eintritte in das stehe nde Heer, in die Kr ie gs-Marine
oder in die Landwehr oder die Enthebung von Präsenzdienste ansprechen