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Dornbirner
Zeet.
Dreizeh nter Jahrg ang.
Ne.
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonnt ag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postve rse ndung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnli chen Druckzeile berechnet. Die Insera te
müss en spätestens bis Freitag Mitt ag franko im Gemeindeamte abgeg eben werden.
Nr. 13. Sonntag,
26. März. 1882.
Kundmachungen.
Nachdem das Wasenanbrenn e n in S choren und an anderen Orten
trotz wiederholtem Verbote immer noch fortgesetzt wird, sieht sich die Gemeinde¬
vor stehung veranlaßt, das Anbrennen von Wasen in Schoren und an allen
übrigen Stell en der Gemeinde hierm it neuerdings zu verbieten mit dem Be¬
merken, daß jeder Uebertreter dieses Verbo tes im Betretungsfalle mit einer
Geldst rafe von fl. 10.— oder mit einer Arrests trafe von 2 bis 5 Tagen
geahnd et wird. Von den eingehend en Strafgeldern erhä lt der Anzeiger
unter Zusicherung der größten Verschwiegenheit die eine Hälfte und der
Armenfond die andere Hälft e.
Dornbirn, am 23. März 1882. Die
Gemeindevorstehung.
Ueber freiwilliges A nsuchen der Erben nach Jos. Anton Rhomb erg,
Kronenwirth in Ha t lerdorf, w erden verschiedene zu dessen Nachlaß gehörigen
Fahrnisse und Hauseinrichtungs-Gegenstände, als: Küchengeschirr,
Käs ten, Cisc he, Wandtafeln, B etten und Bettgewand etr.
gegen baare Bezahl ung öffentlich versteigert. Diese Versteigerung wird am
Mittwoch den 29. ds. Mts. Nachmittags im Gasthause zur Krone in Hatle r¬
dorf abgehalten und be ginnt mit dem Schlage 2 Uhr.
Dornbirn, am 23. März 1882. Die
Gemeindevorstehung.
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