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Unter Bezugnahme auf den § 3 des Feldschutzgesetzes vom 28. März
1875 wer den die Eigenthümer des auf der Salzmanner-Gemeinde an der
Str aße bei Platten und auf anderen dortigen Weideplätzen liegenden
Holze s hiermit au fgef ordert, dasselbe innerhalb der nächste n 14 Tage weg¬
zuräumen, widrigenfalls die Abfuhr auf Kosten der Eigenthümer erfolgt.
Dornbirn, am 23. April 1882. Die Gemeindevorstehung.
Gutsverpachtung.
Von Seite der Gemeinde Dornbirn wird das von Alois Klo cker am
Unterfallenberg erk aufte
Stück 2em. Wiesboden in der Rütte
auf drei Jahre verp achtet .
Die bezügliche Versteigerung wird morgen Montag Abends 8 Uhr
bei Loren z Zumtobel im Markt abgehalte n.
Dornbirn, am 23. April
1882. Die Gemeindevorstehung.
Der Rechnungsa bschluß der hies igen Sparkassa vom Ver waltungs jahr e
1881 liegt in Gemäßheit des § 43 der Sparkassa-Statuten von heute an
durch 14 Tage zu Jedermanns Einsicht im Gemeindeamte öffentlich auf.
Dornb irn, am 23. April 1882. Die
Sp a rkas sa-Direktion.
Stipendiums-Ausschreibung.
Es ist ein Lorenz Zoller'sches Studi enstipe ndiu m im jährlichen Er trage
von fl. 120.— vom heurigen Schuljahre ang efangen zu verleihen.
Zum Genuss e der selben sind auf die Dauer der Studi en Studirende
in nachstehender Re ihenfo lge berufen:
1.Vor Allem die Agnaten und Cognaten, väte rliche und mü tterlic he
Anverwan dte des Stifters, wenn sie katholisc her Religion sind.
2. In deren Erma ng elung Studenten aus der G emeinde D ornbirn.
3. Endlich andere mit den übrigen Erfordernissen ausgestattete in Vor¬
arlberg g eborene Student en.
Die Be werber um diese s Stipendium haben ihre Gesuche, belegt mit
der allfälligen Nachweisung der Verwandtschaft mit dem Stift er, dem Ge¬
burtsscheine, dem Impfscheine und den Studienzeugnissen bis längstens
10. Mai l. Is. bei der Gemeindevorstehung Dornbirn e inzureichen .
Feldkirch, den 19. April 1882.
Der k. k. Bezirkshauptmann. Ne uner.