267
An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen!
Im Nach hange zum h. ä. Dekr ete vom 8. d., Zl. 3218, wird be¬
deutet, daß nach diesseitige r Anschauung die Gasthäuser auf dem flachen
Lande nur i nsoweit zur Hauszinssteuer h erangez ogen wer den können, als
eine wirkliche Ver m iethung derselben, sei es eine ganze oder partielle, s tatt¬
fände: weil laut § 1 litt. b. des Gesetzes vom 9. Feb ruar 1882 die
Hauszinssteuer sich auf jene Objekte bes chrä nkt, die ganz oder theilweise
durch Vermiethung benü tzt werden . Eine partielle und zeitliche Be¬
nützung durch Vermie th ung findet aber in jenen Gasthä use rn statt,
welche Fremde beherbergen. S elbstverständli c h hätte daher die Hauszins¬
steuer sich lediglich auf diese wirklich durch Ver miet hung benützten B estand¬
theile (Fremdenzimmer) zu beschränken . Bis auf Weiters ist sich daher an
diese I nterpretation zu h alten.
Feldki rch, den 18. Mai 1882.
Der k. k. Bezirks hauptmann. Neuner.
Kund machung.
Alle jene Gewerbetreibenden, wel che noch mit der fälli gen
E inkommensteuer für das Jahr 1882
im Rückstande sind, w erden erinnert, die Einzahlung um so gewisser b innen
8 Cagen anher zu leisten, als nach Umfl uß di eser Zeit die ex ekutive Zah¬
lungserinnerung erfolgen müßt e.
K. k. Steueramt.
Dornbirn, am 26. Mai 1882. Pölt.
Edikt.
Ueber exekutives Anlangen des Michael Gasser, Schreiner in Alber¬
schwende, per Dr. Fulterer in Dornbi rn gegen Josef Schwendinger Jürli s
in Oberfallenberg um Vornah me der Verst eigerung pto. fl. 9.50 5. W.
wird zur Versteigerung der schuldnerischen gepfändeten und ge schät zten Fahr¬
nisse auf den 30. Mai 1882, 9 Uhr Vormittags, in der Wohnung des
Exekut en Tag mit dem Beisatze angeordnet, daß die Feil bietu ngs-Obj e kte
schon bei dieser Tagfahr t auch unter dem Schätzungswerth an den Meist¬
bietenden hintangegeben we rden und daß allsogleiche Baa r zahlung bedung en
wird. K.
k. Bezirks- Gericht.
Dornbirn, am 17. Mai 1882. Leeb.