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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1882 (1882)

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An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen! 
Im Nach hange zum h. ä. Dekr ete vom 8. d., Zl. 3218, wird be¬ 
deutet, daß nach diesseitige r Anschauung die Gasthäuser auf dem flachen 
Lande nur i nsoweit zur Hauszinssteuer h erangez ogen wer den können, als 
eine wirkliche Ver m iethung derselben, sei es eine ganze oder partielle, s tatt¬ 
fände: weil laut § 1 litt. b. des Gesetzes vom 9. Feb ruar 1882 die 
Hauszinssteuer sich auf jene Objekte bes chrä nkt, die ganz oder theilweise 
durch Vermiethung benü tzt werden . Eine partielle und zeitliche Be¬ 
nützung durch Vermie th ung findet aber in jenen Gasthä use rn statt, 
welche Fremde beherbergen. S elbstverständli c h hätte daher die Hauszins¬ 
steuer sich lediglich auf diese wirklich durch Ver miet hung benützten B estand¬ 
theile (Fremdenzimmer) zu beschränken . Bis auf Weiters ist sich daher an 
diese I nterpretation zu h alten. 
Feldki rch, den 18. Mai 1882. 
Der k. k. Bezirks hauptmann. Neuner. 
Kund machung. 
Alle jene Gewerbetreibenden, wel che noch mit der fälli gen 
E inkommensteuer für das Jahr 1882 
im Rückstande sind, w erden erinnert, die Einzahlung um so gewisser b innen 
8 Cagen anher zu leisten, als nach Umfl uß di eser Zeit die ex ekutive Zah¬ 
lungserinnerung erfolgen müßt e. 
K. k. Steueramt. 
Dornbirn, am 26. Mai 1882. Pölt. 
Edikt. 
Ueber exekutives Anlangen des Michael Gasser, Schreiner in Alber¬ 
schwende, per Dr. Fulterer in Dornbi rn gegen Josef Schwendinger Jürli s 
in Oberfallenberg um Vornah me der Verst eigerung pto. fl. 9.50 5. W. 
wird zur Versteigerung der schuldnerischen gepfändeten und ge schät zten Fahr¬ 
nisse auf den 30. Mai 1882, 9 Uhr Vormittags, in der Wohnung des 
Exekut en Tag mit dem Beisatze angeordnet, daß die Feil bietu ngs-Obj e kte 
schon bei dieser Tagfahr t auch unter dem Schätzungswerth an den Meist¬ 
bietenden hintangegeben we rden und daß allsogleiche Baa r zahlung bedung en 
wird. K. 
k. Bezirks- Gericht. 
Dornbirn, am 17. Mai 1882. Leeb.
	        
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