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Alle Gläubiger, die eine auf obige Realitäten durch ein Pfandrecht
ver sicherte Forderu ng zu haben glauben und g eltend machen wollen, werden
auf geford ert, dieselbe bis zur ersten Feilbietungstagfahrt bei Vermeidung
der im § 2 des Gub. Circ. vom 6. April 1840 enthaltenen R echtsn ach¬
th eile anzumelden . 783—311
K. k. Be zirksgericht. Leeb.
Dornbir n, am 16. Juli 1882.
E dikt.
Von dem gefert igte n k. k. Notar werden diejenig en, welche als Gläu¬
biger an die Verlassenschaft des am 5. September 1881 mit Hinterlassung
drei er letztwilliger Anordnungen verstorbenen Herrn Johann Baptist Salz¬
mann, gewesenen Fabrikanten von Dornbirn, eine Forderu ng zu stelle n
haben, aufgefordert in der Amtskanz lei des Gef ertig ten zur A nmeldung und
Dart huung ihrer Ansprüche am Samstag den 19. Augu st ds. Is., Vor¬
mit tags 9 Uhr, zu erschein en oder bis dahin ihr Gesuch schriftlich zu über¬
reichen, widrigens denselben an die Verlassenschaft nach Ablauf dieser Frist
kein w eiterer Ansp ruch zuständ e, als insoferne ihnen ein Pfandrech t gebührt.
Dornbir n, am 22. Juli 1882. Josef
S teinberger ,
k. k. Notar
als Gerichtskommissär.
809—3/2 Auf forderung.
Ueber ausdrücklichen Wun sch der Erben und Erbenv ertret ung nach
Johan n Baptist Salzman n werden diejenigen, welche an den erblasserischen
Sohn Herrn Franz Salzmann, welcher derzeit unbekannt wo in Amerika
sich befi ndet und für welchen Herr Dr. Georg Waibel, Reichsrathsabgeord¬
neter und Bürgermeister in Dornbirn , als Curator ad actum beste llt ist,
ich
irge nd eine Forderung eventuell eine Schuldigkeit haben , aufgefordert,
da¬
bis 19. Au gust 1882 bei dem Gef ertigt en anzum elden und darzuthun, des
mit mit der Liquidirung und e ventuel len Zuweisung an die Er btheile
810—312
Verstorbenen vorgegangen wer den kann.
Dornbirn, am 22. Juli 1882. Josef
Steinberger,
k. k. Notar als Gerichts-Commissä r.