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An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen!
Es ist zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß in dem § 12 der
Circul.-Verordnung vom 1. März 1820 wegen Einführung der Gebäude ¬
steu er die Bestimmung enthalten ist, daß wenn ein E ige nthümer eine
Wohn ung mit Zinsertra g einb ekannt und die Steuer hiefür entrich tet hat, diese
Wohn ung aber im Laufe des J ahres vom Mieth er aufgegeben wurde, ohne daß
eine weitere Vermiethung stattgefunden hätte, derselb e dafür die Vergüt ung
der Steuer anzusprechen habe.
— Die Abschreibun g der Steuer erfolgt auf
Grund der Lee rstehung s-A nzeig e des Hauseigenthümers, wel che in ein facher
Au sfertigu ng bei der gefert igten Behörde und zwar längst ens binnen 14
Tagen vom Tage dieser Kundmachung an, bei später eintretenden Leerstehungen
aber längstens binnen 14 Tagen von dem Tage, an welch em die
Ver m iethung aufgehoben wurde, einzubringen ist. Nach diesem Termine einlan
gende Ge suche werden nur mehr von dem Tage, an welchem sie hieramts
einlange n, be r ü cksichtiget. — Hat sodan n der Hauseigenthümer auf Grund
der Leer stehu ngs-A nze ige die Steuer-Abschreibung erwi rkt, ver miethet in der
Folge jedoch aberm als die Wohnung, so tritt für denselben die Verpflichtung
ein, längstens binn en 14 Tagen von dem Tage, an welchem die Wie dervermiethung
ein getre ten, die Anz eige hievo n unter Ueberreichung des Zinsbekenntnisses
hieher zu ers tatten. Die Unterlassung der Wiedervermiethungs¬Anzeige
wird nach den Bestimmungen über Hauszinssteuer-Verheimlichungen
(§ 11 der Circ.-V . vom 1. März 1820) behandelt und wird mit dem
vollen Betrage des v erschwiege nen Zinses, außerdem mit dem doppelten
S teuerbetra ge bestraft; ersterer fällt dem Angeber einer solchen Verh eimlichung
zu.
Ueber den Tag der erfolgte n Publi kation ist die An zeige zu erstatten.
Feldkir ch, den 1. September 1882.
Der k. k. Bezirkshauptmann beurlaubt:
Attlmayr.
Edikt.
Ueber exekutives Anlangen des Kaver Rüf, Geme inde kassier hier,
nomine des Arme nfonde s durch Dr. Margreitter wider Johann Georg
Thurnher, Eisengießer d. Zt. in Feldkirch, pto. fl. 89.90 s. A. wird zur
Feilbietung des Reale :
Ein Acker im Mädle da hier, B es.-Nr. 2678, M.-Nr.
8666 = 276 (-Klftr., A usruf fl. 100.—