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Dornbirne r
emenbertllte.
D reizehnter Jahrgang.
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Organ für alle geme i ndeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonn tag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewö hnli chen Druckzei le berechn et. Die Inserate
mü ssen spätesten s bis Freitag Mittag franko im Gemein deamt e abgegeben werde n.
1882.
Sonnta g, 24. September.
Nr. 39.
R undm achungen.
Der auf nächs ten Dienstag den 26. d. Mts. fallende
Dieh- und Krämermarkt
wird in üblicher Weise abgehalten.
Bezüglich des Viehauftriebes gilt Folgendes:
Nach dem Seuchengesetze vom 29. Febru ar 1880 § 8 Abs. b. müsse n
auch im in ländische n Verkehre Viehpässe beigebracht werden für Rindvieh,
welches auf Viehmärkte gebracht wird.
Auch die Einh eimischen, welch e Vieh auf den hiesigen Markt treib en,
müssen mit Viehpaß versehen sein, wenn sie nicht strafbar werden wol len.
Um den Einheimis chen die Erlangung von Viehpässen zum Markt¬
auftriebe zu erleichtern, w erden von nun an bei den Einbru c hss tatione n,
d. i. bei der Sägerbrücke und der E isengaß-Kr e uzung bei B ohle, woselb st
die Beschau der zum Markte kommende n Viehstück e sta tt findet, den Ein¬
heimischen Viehpäss e aus gestellt werden. Ueberdies können die Viehbesitzer
für das Vieh, welches sie auf den Markt zu treiben gedenken, an den
Ge. Fe. 1.2
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