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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1882 (1882)

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Dornbirne r 
emenbertllte. 
D reizehnter Jahrgang. 
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Organ für alle geme i ndeamtlichen Kundmachungen. 
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonn tag Morgen und kostet 
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate 
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewö hnli chen Druckzei le berechn et. Die Inserate 
mü ssen spätesten s bis Freitag Mittag franko im Gemein deamt e abgegeben werde n. 
1882. 
Sonnta g, 24. September. 
Nr. 39. 
R undm achungen. 
Der auf nächs ten Dienstag den 26. d. Mts. fallende 
Dieh- und Krämermarkt 
wird in üblicher Weise abgehalten. 
Bezüglich des Viehauftriebes gilt Folgendes: 
Nach dem Seuchengesetze vom 29. Febru ar 1880 § 8 Abs. b. müsse n 
auch im in ländische n Verkehre Viehpässe beigebracht werden für Rindvieh, 
welches auf Viehmärkte gebracht wird. 
Auch die Einh eimischen, welch e Vieh auf den hiesigen Markt treib en, 
müssen mit Viehpaß versehen sein, wenn sie nicht strafbar werden wol len. 
Um den Einheimis chen die Erlangung von Viehpässen zum Markt¬ 
auftriebe zu erleichtern, w erden von nun an bei den Einbru c hss tatione n, 
d. i. bei der Sägerbrücke und der E isengaß-Kr e uzung bei B ohle, woselb st 
die Beschau der zum Markte kommende n Viehstück e sta tt findet, den Ein¬ 
heimischen Viehpäss e aus gestellt werden. Ueberdies können die Viehbesitzer 
für das Vieh, welches sie auf den Markt zu treiben gedenken, an den 
Ge. Fe. 1.2 
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