. r.
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K undmachung .
Es wird hiemit öffentli ch bekannt gegeben, daß diejenigen Pa rteien,
wel che die Hauszinssteuer pro 1882 noch nicht entrichtet habe n, bei Abfuhr
derselben auch die 26 % Landes- und Grundentlastungszuschläge einzuzahlen
haben. Diejenigen, w elche obige S teuer bereits entrichteten, werden wegen
Einzahlung der Zuschläge mittelst separater Zahlungsa uftr äge aufgeford ert
werden. K.
k. Steueramt.
Dornbirn, den 28. September 1882.
Neier. Semblanti.
Edikt.
Ueber exekutives Anlangen des Johann Schwe ndinge r von Fussenegg
durch Dr. Ma rgrei tter wider Michael Kalb in Stüben pto.
fl. 300.—
5. W. s. A. wird zur Feilbietung nac hstehe nder Realitäten zu nachbenannten
Preisen, als:
Das Woh nhaus Nr. 150 mit St adel und dabeiliegendem
Bode n, Bes.-Nr. 3180, B.-P. 1406, M.-Nr. 12308,
12309, 12310 und 123 27, per fl.
1300.—
auf den 23. Dezember 1882 eventuell 23. Janua r 1883, j edesmal 9 Uhr
Vormittags, in der Lore nz Zumto bel'sche n Wirthsbe hausun g dahier Tag
angeord net.
Die Bedin gnisse können hiergerichts und die Par zellen im Katastral¬
buche und resp. Novalien-Operate, wie auch in den Verf achbü chern einge¬
sehen werden.
Alle Gl äubiger, die eine auf obigen Reali täten durch ein Pfand recht
versicherte Forderung zu haben glauben und geltend machen wollen, w erden
aufge ford ert, di eselbe bis zur ersten Feilbietungstagfahrt bei Vermeidung
der im § 2 des Gub. Circ, vom 6. April 1840 entha ltenen Recht snach ¬
theile a nzumelden. K.
k. Bez irks- Ger icht. 9 67—3/1
Dornbirn, am 23. September 1882. Leeb.