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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1882 (1882)

473

Dornbirner

Zeglcer.

Dreizehn ter Jahrgang.

N

Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.

N11
N
Das „Dornbirner Gemeind eblatt" erscheint jeden Sonntag Morge n und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Post versendu ng ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gew öhnlichen Druckzeile bere chnet. Die I nserate
müssen spätestens bis Freitag Mittag franko im Gemeindeamte abgegeben wer den.

1882.
Nr.

42. Son ntag, 15. Oktober.

Kundmachungen.

Nach dem Gesetze vom 25. Dezem ber 1869 betref fend die Haltung von
Zuchtstieren, hat die Gemeindevorstehung für die Aufstellung der nöthigen
Zahl geeigneter Z uchtstiere Sorge zu tragen. Demzufolge werden hiermit
die Viehb esitzer sämmtl ic her Z uchtbezi rke und etwaige Genossenschaften aufgeforder
 t, bis nächsten Freitag den 20. d. Mts., Abends 5 Uhr, im
Ge meindeamte an zuzei gen, ob im betref fenden Bezi rke für die Aufstellung
der erforderli che n Zuchtstiere zur kommenden Spr u ngperiode hinlänglich
gesorg t ist. Für jene Bezirke, welche bis zum o bigen Termine die vorges
 chri ebene Anzeige nicht erstatten, wird die Gemeindevorstehung auf Grund
des § 6 des obzitirten Gesetz es die Aufstellung der erforderlichen Zuchtstie re
unverzü gl ich in der seit Einführung der Bezirke übl ich gewordenen Weise

in's Werk setz en müssen.

Dornbir n, am 15. Oktober 1882. Die

Ge meindev ors tehung.

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