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Unter Bezugnahme auf die im Gemeindeblatte Nr. 5 enthaltene Kund¬
machung wird hiermit zur a ll gemeinen Kenntniß gebracht, daß die
Holzfällungsanmeldungen
für das laufende Jahr in nachstehender Reihenfolge und innerhalb der ge¬
wöhnlichen Amtsstunden (Abend s aber nur bis 5 Uhr) im Gemeind ea mte
aufge nomme n werden: Haselstaud e n
morge n Montag den 6. d. Mts.
a. Für das Viertel
Für das Vie rtel O berdorf am n ächsten Dienstag den 7. d. Mts.
b. Hatlerdo rf
am nächsten Mittwoc h den 8. d. Mts.
Für das V iertel 6.Für
das Viertel Markt am näch sten Donnerstag den 9. d. Mts.
d.Am
letztgenannten Tage Abends 5 Uhr wird das Verzeichniß unbe¬
ges chlos sen und dem erhaltenen Auftrage gemäß sofort an die k. k.
dingt
Bezirkshauptmannschaft einges endet.
Das Mitbringen der Steuerbüchel wegen A ngabe der Ma p pe-Nummern
und des Flächenmaßes wird noch eigens in Erinnerung gebracht.
Dornbirn, am 5. Februar 1882. Die
Gemeindevorstehung.
Das für die Ge meinde D ornbirn verf aßte Verzeichniß der
Militärtax pf li chtigen
liegt in Gemäßheit des § 8 des Ges etzes vom 13. Juni 1880 von heute
an durch 14 Tage im Gemeindeamte öffentlich auf.
Gegen die Entscheidung der Kom mission, bezieh ungsw eise gegen die
Einreihung in diese oder jene Klasse steht den Taxpfl ichtig en bin nen einer
30tägig en Frist die Berufung an die polit ische L andesst elle offen.
Dor nbirn, am 5. Februar 1882. Die
Gemei ndev orstehung .
Warnung.
Es kommt vor, daß Parteien an Kaminen und Feuerwerken (K och¬
herd en und Oefen) Aender ungen vornehmen, die ganz und gar nicht nach
den Bestimmungen des Bauges etzes ausg eführt werden .
Diese Flickarbeiten werden gerne von me isterlosen Maurern ausgeführt,
die ent weder das Baugesetz nicht kennen, oder, was l eider auch vorkommt,
nicht kenn en wollen.
Um die Parteien vor S chaden zu wahren, werden alle Berg- und
Thalbew ohne r, die solche Aende run gen vornehmen wollen, aufgefordert, die¬
s elben im Gemeindeamte vo rher anzuzeigen.
Dornbirn, am 5, Februar
1882. Die Gemeindevorstehung.