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festgesetzten Zeit unterlas sen wurde, ist die Veransta ltun g zu treffen , daß
dies auf Koste n der Säumigen vorgenommen werde.
§5.
Au ßerdem ist von dem Gemeindevorsteher und zwei Gemeinderäthen
gegen die Säumigen eine in den Armenfond der Ortskasse einzuzahlende
Geldstrafe von fl. 1.— bis fl. 10.— 5. W. und im Wiederh olungsfalle
bis fl. 20.— 5. W. oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit eine Arrest¬
strafe von 12 Stunden bis zu 4 Tagen zu verhängen.
Wir bringen diese gesetzlichen Bestimmungen auf Grund des § 10
dies es Ges etzes zur allgemeine n Kenn tniß.
Dornbirn, am 25. März 1883. Die
Gemeindevorstehung.
Ed ikt.
Ueber A nsuchen des Ignaz Rüf, Weggelder an der Sägen, werden
die demselben gehörigen R ealitäte n:
I. a) Ein Sechstel Gemeindstheil in der Egethen, jetzt an
der Bäumlegasse Besitz-Nr. 41,
b) 40 Gemeindstheil auf der Sau brach, jetzt an der Bäumle¬
gasse Parz.-Nr. 6341, zusa mmen ca. ½ Land um
den Ausrufspreis von fl.
540.
2. Ein Gemeindstheil auf der Saubrach, Bes.-Nr. 1 0536,
Parz.-Nr. 6330 /31 ca. 84 Land um den Ausrufspreis von„
560.—
3.Ein
Ku h w eidealprecht auf der Alpe Binne l und Vorsäß
Säck um den Ausrufspreis von 300.—
*
am Samstag den 31. März ds. Is., Vormitt ags 9 Uhr, im Gast hause des
HerrnLorenz
Zumtobel im Markte öffentlich freiwillig versteige rt .
Die Feil bietun gs-Bedi n gun gen werden vor Beginn der Feilb ietu ng
kund gemach t
und kön nen von Kauflus tigen in der Notariats-Kanzlei
Oberdorferstraße Nr. 4 eingesehen w erden.
Die Rechte a llfälliger R e al-Interes senten b leiben unberührt.
Dornbirn, am 23. März 1883.
Der k. k. Notar: Dr. Vietor Ca spar
324 als
del eg. Ger ichts-Commis sär.
Edik t.
Zufolge Bewil ligung des k. k. Kreis-Gerichtes Fel dkirch wird über
Ansuchen der Vormundschaft der minderjährigen Len z'schen Kinder in der
Eisengasse hier n achstehe ndes Reale: