321
Dornbirner
Beiernbesntt.
Vierzehnter Jahrgang.
echh ede
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" ersc heint jeden Sonnt ag Morge n und kos tet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewö hnli chen Druckzeil e berechnet. Die Inserate
müssen spätestens bis Freitag Mitt ag franko im Ge meindeamte abgegeben wer den.
1883
Sonntag, 22. Juli.
Nr. 29.
Kundmachungen.
6e1 Zur
gefälligen Kenntni ßnahme . 1881
Nr. 2399
Mit der Ministerial-Verordnung vom 14. März ö sterreichi schen
Ge¬
wurde die Portofr e iheit für sämmtliche Hilfsvereine der
sells chaft vom rothen Kreuz e nur im dienstlichen Ver kehre untereinander und
mit den k. k. Behörden, Truppen und Ansta lten, wenn so lche die Be¬
zeichnung „Aemtliche Militär-Sanitäts-Angelegenheit" tragen, zugestanden.
Aus d iesem Grund e müssen alle Correspond e nzen, Geld- und Fracht¬
sendungen, abweich end von der bisherigen Gep flogenheit, im Wege der k. k.
B ehörden zugestellt we rden.
Hievon geschieh t die höfliche Mittheilung mit dem Ersuchen, die Ge¬
meinde- und Bürgermeister-Aemter, als die bisherigen Vermittl er in Unter¬
stützungs-Angelegen h eiten von Fall zu Fall entsprechend verständigen zu
wollen. Die
Schema zur Wiedere rla n gung der Stiftungen sind ebenso wie
818.
die Rubriken stets in deutscher Spr ache mit genau er Orts- und Bezirks¬
a ngabe auszufüllen.
Dis Vereinsleitung des österr, pat. Uilfsver elnes,