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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1883 (1883)

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Realschule. Der heutigen Nummer liegt eine separate Beilage bei, 
einen ausführlichen Bericht über die hiesige Realschu le e nthält. 
welche Abs chaffun gen 
aus dem hiesigen Gemeindegebiet sind im Laufe dies es 
und der letztverflossenen Jahre folgende vorgekommen: 
Taver Fuchs Ww. von Babenhau s en zuletzt bedienstet bei Josef 
Schwendinger am Ober falle nber g. 
Katharina Waibel, Fabriksarheiterin von Hohene ms, zuletzt in 
Unter stand bei Andre as Fußenegger, Ge chelbach. 
Taver Stech bau er, Steinhauer von Kempten, zuletz t in Hasel¬ 
staude n in Unterstand. 
Agatha Winder , Taglöhne r in von Alberschwende, zuletzt in Unter¬ 
bei Ferdina nd Drexl , Riedgaß 
stand Karl 
Ammann, Zimmermann von Hohenems, zuletzt in Unter¬ 
bei Taver Sepp's Kinder in Hinterachmühle. 
stand Kresenz 
Kuhn, Fabriksarbeiterin von Meiningen, zuletz t in U nter¬ 
bei Johann Winder's Ww. in Gechelbach. 
stand Plattling, 
zul etzt bei Josef 
Josef Bruckmaier, Ka minkehrer von 
Feurstein, K aminkehrer im Bockacker bedienstet. 
Dieses wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß ge bracht und zugleich 
Jedermann gewarnt, einer der obgeng enannt en Persone n Unterstand zu ge¬ 
währen. 
Soll te die eine oder ande re dieser Personen in der Gemeinde gesehen 
werden, so ist hievon sofort die Anzeige im Gemeindeamte zu machen. 
Prodbeschau. Seit der im Gemei ndeblatt Nr. 27 e nthalten en Ver¬ 
warnung wurde n w ieder mehrere Brodbeschauen vorgeno mme n. Leid er fand 
der Ge m einde vorstand hiebei bereits fünfmal Anlaß, entsprechend der in 
jenem Gemei ndebla tt enthaltenen Verwarnung strafend vorz ugehen. Die Be¬ 
strafung von Uebertretungen der Taxordnung (Un ächtheit im Maaß, Gewicht 
oder Eigenschaft) ge schieht nach Vorschrift des Gubernial-Cirkulares vom 
5. Februar 1825. Im ersten Uebertretu ngsfall e ist das Strafausmaß fl. 5. 
bis fl. 25.— C. M., im zweiten fl. 10.— bis fl. 50.— C. M., im drit ten Falle geht 
die Anzeige zum k. k. Bezirks-Gerichte und der Schuldige wird von dem¬ 
sel ben in Gemäßhei t des § 478 St.-G. mit dem Gewerbsverluste bestraft. 
Biehbeschauer in Oberdorf. Zufolge Ablebens des L orenz Rein wurde 
Johann Thur nher, Br anntweind renner in Oberdorf, als Viehbeschauer für 
dieses Viertel aufg estellt.
	        
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