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Dornbirner
Zerher .
Vier zeh nter Jahrgang.
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Organ für alle gemeindeamtlichen Kun dm achungen.
Das „Dornbirner Gem eindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit P ostversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewö hnlichen Druckzei le berechnet . Die Inserate
müssen spätestens bis Freitag Mittag franko im Gemeindeamte abge geben werden.
1883
134. Sonntag ,
26. August. .
Rundmachungen.
Nach § 21 des V. Sch. G. kann am Schlusse des Schuljahres
Schülern, welche das 14. Lebensjahr zwar noch nicht zurückgelegt haben,
aber im nä chsten halben Jahre vollenden, und wel che die Gegenstände der
Volksschule vollständig inne haben, aus erheblichen Gründen von der Bezirks¬
schulaufsi cht die Entlassun g bewilliget werden .
Wer auf diese Nac hsicht An spruch zu mache n W illens ist, hat das
Gesu ch um Entlassung seines Kindes aus der Schulpflicht bis spätestens
3. September, Nachmittags 4 Uhr an den hies igen Ortsschulrath, d. h. im
Gemeindeamte, einzureichen.
Nach Ablauf dieses Termines werden keine sol chen
Gesuche mehr angenommen.
Diese Ge suche sowie die Beilagen derselben unterliegen zuf olge hohen
Finanz-Ministerial-Erlasses vom 26. April 1881, Z. 2125, der Stempel¬
(50 kr.) pflicht. Dornbirn,
am 26. Augus t 1883. Der
Ortsschulrath.
In der Konkurssache des Johann Georg Sohm von Haselstauden hat
das von den Gläubigern einge setzte Komite ad hoc zur Prüfung der De¬