384
Der Unterricht ist unen tgeltlich. Die
erforderlichen Zeichnungsgeräthe
hat jeder Schüler auf eigene Kostenanzuschaffen.
Dornbirn, am 9. September 1883. Der
O rtssc hulrath.
Mittheil ungen .
Hauszinssteuer. In Nr. 34 des diesjä hrige n G emeindeblat te s wurden
alle diejenigen, welche ihre Häuser im Laufe des Jah res 1883 ganz
oder theilweise vermiethet hatten, aufg efordert ihre Zinsbekenntnisse bis
zum 15. d. Mts. bei Ver meidung der gesetzlichen F olgen im Gemeindeamte
abzugeben. Dies er A uf forderung sind bi sher nur sehr weni ge Hausbesitzer
nachgekommen, und es w erden deshalb alle diejenigen, w elche noch im Rücks
tande sind aufgefordert ihrer Ve rp flichtung bis zum 15. d. Mts. um so
siche rer nachzukommen, als nachher die Saumseligen gegen ein Ganggeld von
20 kr. per Pu rtei vorgeladen werde n mü ßten. Zur Fatiru ng ist Jede rmann
verpflicht e t, der im Jahre 1883 einen Hausz ins bezogen hat, mag
die Vermiethung das ganze Jahr oder nur einen Monat oder noch geringere
Zeit gedauert habe n.
Am Dien stag den 11. d. Mts. Nachmittags werden keine Zinsbekenntnisse
angenommen.
Maul- und Klaue nseuc he. Dieselbe ist in der Alpe U nte rsehren in
den letz ten Tagen zum Ausbruche gekommen. Freitag s beg aben sich die
beiden Gemeinde-Thierä rzte Pichler und Bechtold nach Untersehren, um den
genaueren Thatbestand zu erheben, und den ge sammten Viehstand von Untersehren
zu impfen. Zugleich wurde die Absperrun g diese r Alpe angeordnet
und eine ausgiebige Mann schaft zur Ueberwachung diese r Maßreg el
dahin entsendet. — Viehp ässe dürfen von nun an bis auf Weiteres gemäß
Weisung der k. k. Bezirkshaupimannschaft keine mehr ausgestellt werden.
Comm. Ante r-R e alschule
Bornbirn. 2.Das
S chuljahr 1838/84 beginnt
am 15. September.
Die Eins chreibu ng erfol gt am 12., 13. und 14. September in der
Direktionskanzlei im Schulhause Markt I. Stock, jedesmal von 9—1 Uhr.
Nach dem Gesetze vom 30. Abril 1869 ist zur Aufnahme in die
I. Klass e diese r Lehranstalt erforde r lich: