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Dornbirner
Beherierkitt.
Vierzehnter Jahrgang.
See
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dorubirner Genendeblait erscheint seden Sontag Mor gen und loiet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit P ostversendung ganzjährig fl. 2.10. I nserate
w erden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile berechnet. Die I nserate
müssen spätesten s bis Freitag Mittag frank o im Gemein dea mte abgeg eben werden.
1883.
Sonntag, 21. Oktober.
Nr. 42.
Rundmachungen.
Der auf Dienstag den 23. ds. Mts. fallende
Vieh- und Krämermarkt
wird in üblic her Weise abgehalten. in
die
haben
Bez üglich des Auftriebes und der Besch au des Viehes
B estimm ungen Nummer 40 des diesjähri g en Gemeindeblattes enthaltenen
zu gelte n. Bezüglich der Ausfert igung der Gesun d heitsscheine wird auf die
in di eser N ummer enthaltene Mittheilu ng verwiesen.
Dornbi rn, am 21. Oktober 1883. Die
Gemeindevorstehung. Ge¬
Die alljährliche Pr ämiirung von Zucht stie ren in unserer des
meinde findet morgen Mont ag den 22. ds. Mts. s tatt. Bezüglich
Vorga nges wird Folgendes zur allgemeinen Richtschnur bekan nt gegeben:
Die Beschau fin det auf dem Gemeindehausplatze statt und begi nnt
1.
um 8½ Uhr Vormittags. No¬
2. Zur Prämiirung werden gemäß Gemeindebeschluß vom 25. zu¬
v ember 1879 einjährige und zweij ährige Zuc htstiere hiesiger Au fzucht
der
gelassen, bezüglich welcher sich der Eigenthümer verpflichtet, dieselben in
Spru ngperi ode 188 3/84 in un serer Gemeinde (in einem der Zuchtbezirke)
ordnun gsge mäß zum Sprun ge v erwenden zu lassen . schrift¬
3. Die Besitzer preiswürdig bef undener Thi ere erhalten eine
liche Anweisung auf den zuerkannten Preis. Die Auszahlun g des Preises
geschieht aus der Gemeindekasse gegen Abgabe dieser Anweisun g zu G eorgi