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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1883 (1883)

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dies er A ufschreibung die nöthigen Angaben im Amte ohne Zöger ung machen 
können und nicht noch viertel s tu ndenweis in den Steuerbüch lein blättern und 
h erumsuche n müssen. 
Die Bolzgewinnung zum Brennen von Funken am Funkensonntag ist 
in den Gem eindewald ungen s trengstens untersagt. Die Uebertretungen dieses 
Verbotes werden als Forstfreve l stren gstens b estraft. 
Die Herren Gastwirthe, we lche am nächsten Dienstag öffentliche Tanz¬ 
musikzu 
halten gedenk en, haben sich im Laufe des Vormittags um die 
zu b ewerben, weil das Gemeindeamt Na ch mittags wahrscheinlich ge¬ 
Lizenz 
schlossen ist. Die Tanzlizen ze werden an diesem Tage nur bis N achts 
12 Uhr giltig ausgestellt. 
Vergabung . Anläßlich des Ablebens des Hrn. Johannes Ilg, Ziegler 
ge¬ 
vonHatlerdorf, wurde der Kirche daselbst ein Betr ag von fl. 30.— 
spendet, wofür von der Kirchenverwaltung der w ärmste Dank a u sgesprochen 
wird. 
Anze igen. 
SS 
Arbeiter-Kranken-Anterstützungs-Kasse. 
In der General-Vers amm lung vom 28. Jänner wurden in den Aus¬ 
gewählt: 
schuß J. 
G. Luger als Obmann , ferner Josef Albrich als Obmanns¬ 
Stel lverteete r , Thomas Höfle K assier, Joh. Feurstein Schriftführer. 
Jos. Anton Albr ich, Friedrich Rusch und Dr. He rburger als Aus¬ 
schüsse und als Ersatzmänner W ilhelm Jäge r, Ferd. Niederer und 
Ant. Ilg. 
Bei di esem Anlasse dankt der Ausschuß allen unterstützenden Mit¬ 
gl iedern für die gel eistet en Beit räge. 
F erner wird hiemit den bei der Generalversammlung nicht anwesend en 
Mitgliedern zur Kenntniß gebr acht, daß mit 1. Febr uar ds. Is. die Za hlung 
der ärztlichen Behandlung und der Medikamente aufgehört hat und dafür 
an kranke arbeitsunfähige Mitglieder außer dem Spit al wöchentlich fl. 4.20 
ausbezahlt wird, währen d die Kranken im Spital wie früher verpflegt werden. 
Die ersten drei Tage werden nur dann vergütet, wenn das Mi tglied 10 Tage 
krank ist und wird die Unterstützung nur vom Tage der Anmeldung (nicht 
der Erkrankung) an berechnet. Die Auszahlung der Unterstützungen erfo lgt 
durch den Kassier Thomas Höfle alle Sonntage Vo rmittags von 10½ 
bis 11½ Uhr und werd en außer dies er Zeit keine Zahlungen verab folgt. 
Es werden die Arbeit- und Die nstgeber höflichst ersucht, vorstehende 
Aenderungen ihren Untergebenen zur Kenntniß bringen zu wollen. 
Für den Ausschuß: 
J. G. Uuger.
	        
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