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dies er A ufschreibung die nöthigen Angaben im Amte ohne Zöger ung machen
können und nicht noch viertel s tu ndenweis in den Steuerbüch lein blättern und
h erumsuche n müssen.
Die Bolzgewinnung zum Brennen von Funken am Funkensonntag ist
in den Gem eindewald ungen s trengstens untersagt. Die Uebertretungen dieses
Verbotes werden als Forstfreve l stren gstens b estraft.
Die Herren Gastwirthe, we lche am nächsten Dienstag öffentliche Tanz¬
musikzu
halten gedenk en, haben sich im Laufe des Vormittags um die
zu b ewerben, weil das Gemeindeamt Na ch mittags wahrscheinlich ge¬
Lizenz
schlossen ist. Die Tanzlizen ze werden an diesem Tage nur bis N achts
12 Uhr giltig ausgestellt.
Vergabung . Anläßlich des Ablebens des Hrn. Johannes Ilg, Ziegler
ge¬
vonHatlerdorf, wurde der Kirche daselbst ein Betr ag von fl. 30.—
spendet, wofür von der Kirchenverwaltung der w ärmste Dank a u sgesprochen
wird.
Anze igen.
SS
Arbeiter-Kranken-Anterstützungs-Kasse.
In der General-Vers amm lung vom 28. Jänner wurden in den Aus¬
gewählt:
schuß J.
G. Luger als Obmann , ferner Josef Albrich als Obmanns¬
Stel lverteete r , Thomas Höfle K assier, Joh. Feurstein Schriftführer.
Jos. Anton Albr ich, Friedrich Rusch und Dr. He rburger als Aus¬
schüsse und als Ersatzmänner W ilhelm Jäge r, Ferd. Niederer und
Ant. Ilg.
Bei di esem Anlasse dankt der Ausschuß allen unterstützenden Mit¬
gl iedern für die gel eistet en Beit räge.
F erner wird hiemit den bei der Generalversammlung nicht anwesend en
Mitgliedern zur Kenntniß gebr acht, daß mit 1. Febr uar ds. Is. die Za hlung
der ärztlichen Behandlung und der Medikamente aufgehört hat und dafür
an kranke arbeitsunfähige Mitglieder außer dem Spit al wöchentlich fl. 4.20
ausbezahlt wird, währen d die Kranken im Spital wie früher verpflegt werden.
Die ersten drei Tage werden nur dann vergütet, wenn das Mi tglied 10 Tage
krank ist und wird die Unterstützung nur vom Tage der Anmeldung (nicht
der Erkrankung) an berechnet. Die Auszahlung der Unterstützungen erfo lgt
durch den Kassier Thomas Höfle alle Sonntage Vo rmittags von 10½
bis 11½ Uhr und werd en außer dies er Zeit keine Zahlungen verab folgt.
Es werden die Arbeit- und Die nstgeber höflichst ersucht, vorstehende
Aenderungen ihren Untergebenen zur Kenntniß bringen zu wollen.
Für den Ausschuß:
J. G. Uuger.